Identifikation |
Signatur: | H 168, Nr. 380 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Mitteilung des Heroldsamts Berlin, dass die in Anspruch genommene Berechtigung auf den Freiherrentitel nicht nachgewiesen ist und daher die Bitte um dessen Anerkennung nicht genehmigt wird. Da der König selbst den Freiherrentitel mehrfach ihm beigelegt hat, so 1854 bei der Berufung in die Erste Kammer, wird ihm und seiner Gattin für ihre Person genehmigt, sich des Freiherrentitels zu bedienen, nicht jedoch den Kindern und Erben. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1882 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1603576 |
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