Z 4 I, 465 Nr. 4 (fehlt) Rechtliches Bedenken, ob die von Wilhelm Werder bei Graf Balthasars zu Barby einseitigen Regierung veräußerten Holzmarke von den übrigen Grafen zu Barby wiederum vidiziert und der Konsens zur Alienation verweigert werden könne, keine Angabe (Akte)[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 I, 465 Nr. 4 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Rechtliches Bedenken, ob die von Wilhelm Werder bei Graf Balthasars zu Barby einseitigen Regierung veräußerten Holzmarke von den übrigen Grafen zu Barby wiederum vidiziert und der Konsens zur Alienation verweigert werden könne
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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