Identifikation |
Signatur: | E 82, Nr. 46a |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | (Rat der Stadt Mühlhausen) |
Inhalt: | Vergleich zwischen dem Rat der Stadt Mühlhausen mit Ernst Friedrich Knorr mit Bezug auf das am Reichskammergericht zu Speyer ergangene Urteil über folgende Hauptpunkte: 1. Knorr erkennt die Hoheit und Gerichtsbarkeit der Stadt Mühlhausen über seine Güter zu Sollstedt an. - 2. Knorr erhält die Berechtigung, nicht persönlich, sondern durch einen "wohlbewehrten annehmlichen Mann" an seiner statt dem Rate von Mühlhausen Gerichtsfolge zu leisten. - 3. Festsetzungen über Hute- und Weidegerechtigkeit, Jagddienst, die von Knorr zu entrichtende Steuer, die Dienstpflicht der Knorr'schen Hintersassen. - 4. Knorr leistet für damna und expensae des Rats eine einmalige Zahlung von 400 Gulden. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1597 März 22 |
Überlieferungsform: | Gleichzeitige Abschrift |
Beschreibstoff: | Papier |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1487661 |
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