Identifikation |
Signatur: | Z 96 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amt Mühlingen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1694 - 1727, 1782 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2009 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der in der Regel zugleich Mitglied des landesfürstlichen Rates war, was zu einer engen Verflechtung zwischen Landes- und Lokalverwaltung führte. Der Amtmann hatte wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der landesherrlichen Kirchenhoheitsrechte zuständig. Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß. Er hatte die landesherrlichen Befehle in Rechtsstreitigkeiten zu vollstrecken, die Gerichtsstrafen zu erheben und die freiwillige Gerichtsbarkeit auszuüben. Ebenfalls war er für die Regelung der Vormundschaftsangelegenheiten zuständig. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet: Schosser, Amtsschreiber, Meier (auch Hofmeister oder Hausvogt) und Holzförster. In den fürstlichen Dörfern war ihm als landesherrlicher Vertreter der Richter unterstellt.
Das Fürstentum Anhalt-Zerbst bestand seit Mitte des 17. Jahrhunderts aus den Ämtern Zerbst, Roßlau, Coswig, Lindau, Walternienburg, Dornburg und Mühlingen sowie einigen adligen Gerichtsdörfern.
Das Amt Mühlingen lag als Exklave abgesondert vom übrigen anhaltischen Territorium und war vom Herzogtum Magdeburg und dem kursächsischen Amt Barby umgeben. Es bestand nur aus den zwei Dörfern Groß- und Kleinmühlingen.
Nach dem Aussterben der Zerbster Linie 1793 fielen die Ämter Coswig und Mühlingen sowie die Dörfer Weiden und Stackelitz des ehemaligen Amtes Zerbst und die Dörfer Natho, Thießen, Ragösen, Jeber und Serno des Amtes Roßlau bei der Zerbster Landesteilung 1797 an das Fürstentum Anhalt-Bernburg. Daraus wurden die neuen Ämter, später Justizämter Coswig und Mühlingen gebildet. |
Bestandsinformationen: | Die archivalische Quellenüberlieferung des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst, darunter auch die Akten des Amtes Mühlingen, wurden 1872 durch das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen. Der überwiegende Teil der Unterlagen des Amtes Mühlingen war bereits im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts in die Pertinenzbestände "Hauptarchiv Zerbst" und "Facharchiv Zerbst" integriert worden. Beide Bestände werden in der ursprünglichen Ordnung noch heute unter den Signaturen Z 87 und Z 88 verwahrt. Vereinzelt sind von den Nachfolgebehörden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts weitere Ämterakten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben und zu einem Provenienzbestand formiert worden. Eine Erschließung des nur wenige Akteneinheiten umfassenden Bestandes erfolgte im Jahr 2009. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 92 Kammer Zerbst, 1578-1830 (ca.) (Bestand)
siehe auch: Z 88, Fach 48 Amt Mühlingen, 1687-1796 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 11, 26. Amt Mühlingen, 1720-1847 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 87, LXXXII Amt Mühlingen, 1606-1721 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 87, LXXXIII Amt Mühlingen, 1570-1737 (Gliederungsgruppe)
siehe auch (GR): Z 36 Justizamt Mühlingen, 1798-1848 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1131739 |
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