Identifikation |
Signatur: | A 9c |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Ämter |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1451) 1505 - 1843 |
Laufmeter: | 255.00 |
Findhilfsmittel: | Behördenfindbücher. Neue Findbücher 2015 (online recherchierbar). |
Registraturbildner: | Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg |
Bestandsinformationen: | Die Akten der Magdeburger Kriegs- und Domänenkammer, welche die Angelegenheiten der ihr unterstellten Domänenämter betrafen, waren bei dieser Behörde zu einer eigenen Ämterregistratur zusammengefasst worden. Um 1750 ließ die Kammer diese ordnen und verzeichnen, wobei für jedes Amt ein eigenes Repertorium angelegt wurde. Diese Findbücher sind später fortgeführt worden. Es handelt sich um die alten, noch heute im Landesarchiv aufbewahrten Behördenfindbücher.
Infolge staatsrechtlicher und verwaltungsmäßiger Veränderungen nach 1807 ist diese einheitliche Registratur vorübergehend in drei Gruppen zerlegt worden, die erst Ende des 19. Jh. im Landesarchiv in der alten Form wieder vereinigt wurden. Die einzelnen Aktengruppen hatten folgendes Schicksal:
1. Der Hauptteil der Kammerakten über die Domänenämter des linkselbischen Gebiets, das 1807 an das Königreich Westphalen abgetreten werden musste, blieb bei der Präfektur des Elbdepartements liegen und wurde 1815 dem Archiv der neu ins Leben getretenen preußischen Regierung Magdeburg einverleibt. Hier bildete man aus ihm ein sog. Ämterarchiv, dem auch die Akten mehrerer anderer Behörden über die halberstädtischen, altmärkischen, kursächsischen, hannoverschen und die inzwischen nach hier zurückgekehrten Archivalien über die rechtselbischen Ämter des Herzogtums Magdeburg angeschlossen wurden. Die Akten über die magdeburgischen Domänenämter, die 1815 zum neuen Regierungsbezirk Merseburg geschlagen worden waren, wurden dem dortigen Regierungsarchiv übergeben.
2. Die Akten über die rechtselbischen Ämter des Herzogtums, die 1807 bei Preußen verblieben, wurden 1808 von den westphälischen Behörden der Kurmärkischen Kammer in Berlin (seit Februar 1809 Regierung Potsdam) übergeben. Hier führte man die Registraturen fort. Als 1809 die Domänen zum Zwecke der Tilgung der Landesschulden an die Stände verkauft wurden, trat eine gemischte Kommission aus Vertretern der Regierung Potsdam und der Stände an die Spitze der Verwaltung. Ihre Akten schloss man ebenfalls weiter an die älteren Bestände an. 1815 kamen die Akten an die Regierung Magdeburg zurück, die sie dem Ämterarchiv einverleibte.
3. Die Akten derjenigen Ämter, die seit 1815 dem Regierungsbezirk Merseburg als Domänen angehörten, gelangten nach 1815 von Magdeburg nach Merseburg. Auch hier wurde die alte Ordnung beibehalten, bis die Bestände Ausgang des 19. Jh. dem Landesarchiv übergeben werden konnten.
Im Landesarchiv wurde nach Wiedervereinigung aller Teile die alte Ämterregistratur der Magdeburger Kriegs- und Domänenkammer unter Ausscheidung aller fremden Provenienzen als Rep. 9c wieder hergestellt. Die Bestände fremder Provenienz, die im Magdeburger Regierungsarchiv vorübergehend dem Ämterarchiv angegliedert gewesen waren, wurden auf die entsprechenden Archivbestände (Rep. 19a, Rep. 23a, Rep. 23d II, Rep. 31a, Rep. 31b) verteilt. Doch blieben die Akten der prinzlichen Ämter wie Wettin z. T. bei der Repositur Dc. Die Akten des an Hessen-Homburg übergegangenen, ehemals magdeburgischen Amtes Oebisfelde befinden sich heute in den Beständen A 23d I und Di.
Die Bestandsgruppe umfasst also auch die zwischen 1807 und 1815 von Berlin bzw. Potsdam aus verwalteten rechtselbischen Gebiete Jerichow und Ziesar, aber nicht die kurmärkischen Akten zu den altmärkischen Ämtern, die sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv befinden. Die von dort nachträglich abgegebene ältere Überlieferung zum Amt Zinna im Luckenwaldischen Kreis wurde ebenfalls hier eingeordnet. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1071630 |
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