Identifikation |
Signatur: | K 12 Magdeburg |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Dazu zählen auch Akten, die Unterlagen zu Enteignungsfällen sowie Eigentums- und Vermögensangelegenheiten beinhalten. |
Titel: | Bezirksverwaltung Magdeburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1908, 1922 - 1944) 1945 - 1947 (- 1950) |
Laufmeter: | 10.00 |
Findhilfsmittel: | Findkartei |
Registraturbildner: | Mit der Verordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 23. Juli 1945 wurden die neue territoriale Gliederung und der Verwaltungsaufbau der Provinz Sachsen bestätigt. Für das Gebiet der preußischen Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg (ab 1944 Provinz Magdeburg bzw. Halle-Merseburg) und das Territorium des ehemaligen Freistaates Anhalt wurden als behördliche Mittelinstanzen die Bezirksverwaltungen Magdeburg, Merseburg und Dessau gebildet. Die Bezirksverwaltung Magdeburg war zunächst territorial zuständig für die Stadtkreise Aschersleben, Burg, Halberstadt, Magdeburg, Quedlinburg, Salzwedel, Schönebeck und Stendal sowie für die Landkreise Blankenburg, Gardelegen, Haldensleben, Jerichow I, Jerichow II, Oschersleben, Osterburg, Quedlinburg, Salzwedel, Stendal, Wanzleben und Wolmirstedt. Um eine annähernde Gleichheit des territorialen Umfangs der drei Verwaltungsbezirke zu erreichen, wurde mit der Verordnung über die Neugliederung der Provinz Sachsen vom 10. Jan. 1946 der Bezirk Dessau um einige, bis dahin zum Regierungsbezirk Magdeburg gehörende Kreise erweitert (Stadtkreis Aschersleben, Stadt- und Landkreis Quedlinburg, Landkreis Calbe sowie südlicher Zipfel des Kreises Jerichow I). Die drei Bezirksverwaltungen erhielten für den Aufbau der Provinzialverwaltung eine besondere Bedeutung, da die neu gebildete Provinz Sachsen im Gegensatz zu den anderen Ländern der SBZ, ausgenommen Brandenburg, nicht auf eine eigene, bereits vor 1945 bestehende "Landesregierung" zurückgreifen konnte. Geleitet wurden die Bezirksverwaltungen von je einem Bezirkspräsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Bezirksverwaltungen hatten Aufgaben in den Bereichen Behördenorganisation und Personal, Personenstandswesen, Polizeiwesen, Kommunalaufsicht, Finanzwesen, Wirtschaft einschließlich Bauwesen sowie Handel und Versorgung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Soziale Fürsorge, Gesundheitswesen, Volksbildung, Kultur und Veterinärwesen wahrzunehmen. Die Bezirksverwaltungen unterstanden als Zwischeninstanzen zu den Kreisverwaltungen der Provinzialverwaltung bzw. -regierung. Sie arbeiteten eng mit deren jeweiligen Fachressorts zusammen und glichen sich in ihrer Struktur mehr und mehr an diese an. Mit der Festigung der Provinzialverwaltung und ihrer Umbildung in eine Regierung gingen auch die Aufgaben der Bezirksverwaltungen zunehmend auf sie über. Die Einschränkung der Kommunalaufsicht durch das Inkrafttreten der Kreis- und Gemeindeordnung im Dez. 1946, die fehlende parlamentarische Kontrolle und darüber hinaus finanzielle und verwaltungstechnische Gründe veranlassten den Landtag der Provinz Sachsen-Anhalt am 29. Jan. 1947, die Auflösung der Bezirksverwaltungen zu beschließen. Die Provinzialregierung wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 1947 die von den Bezirksverwaltungen wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen bzw. auf die unteren Verwaltungsbehörden, die Kreis- und Stadträte, zu übertragen. Federführend bei der Überleitung war das Ministerium des Innern.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
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Bestandsinformationen: | Im Bestand gut überliefert sind die Bereiche Organisations- und Geschäftsverwaltung einschließlich Personal, Landwirtschaft (insbesondere Schriftgut zur Bodenreform) und Wasserwirtschaft. Daneben liegen Akten zur Volksbildung, zu Wirtschaft und Verkehr, zur sozialen Fürsorge sowie zum Gesundheitswesen vor, während Unterlagen der Polizeiverwaltung, der Kommunalaufsicht, des Personenstandswesens, der Finanz-, Domänen- und der Stiftungsverwaltung, des Forstwesens und des Veterinärwesens im Bestand kaum, Akten der Bereiche Kultur und zu Kirchenangelegenheiten nicht vorhanden sind. Zur Schließung von Überlieferungslücken wird auf den Bestand C 28 Regierung Magdeburg verwiesen.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 02.05.01. Regierung Magdeburg (Tektonikgruppe (Endstufe))
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5877 |
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