04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) (Tektonikgruppe)

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Identifikation

Signatur:04.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952)
Zusatzinformationen:Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem vom 1. bis 3. Juli 1945 westlich von Elbe und Saale vollzogenen Besatzungswechsel wurde gemäß Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht eine neue territoriale Verwaltungseinheit gebildet: Die seit 1944 bestehenden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg sowie das Land Anhalt wurden zu einer neuen Provinz Sachsen vereinigt. Deren oberste Verwaltungsbehörde war das Präsidium der Provinz Sachsen mit Sitz in Halle, das aus dem Präsidenten Dr. Erhard Hübener und vier Vizepräsidenten bestand und mit seiner Verordnung vom 23. Juli 1945 die Grundlagen künftiger Verwaltung bekannt gab. Die Tätigkeit der deutschen Behörden hatte sich nach den Befehlen und Anordnungen der Besatzungsmacht zu richten, die in der Provinz Sachsen durch die am 9. Juli 1945 in Halle gebildete Sowjetische Militäradministration (SMA) institutionalisiert worden war.
Am 3. Dezember 1946 konstituierte sich nach der Landtagswahl vom 20. Oktober 1946 eine Provinzialregierung und die Provinz Sachsen wurde in Provinz Sachsen-Anhalt umbenannt. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat im Februar 1947 erhielt diese mit Wirkung zum 21. Juli 1947 die Bezeichnung Land Sachsen-Anhalt.
Am 10. Januar 1947 verabschiedete der Landtag die Verfassung der Provinz bzw. des Landes Sachsen-Anhalt.
Auf mittlerer Verwaltungsebene bestanden bis zum 30. Juni 1947 die Bezirksverwaltungen Magdeburg, Merseburg und Dessau. Für die Entwicklung auf Kreisebene ergaben sich aus dem Landtagsgesetz vom 27. April 1950 einschneidende Veränderungen. So wurden v.a. drei der ursprünglich 33 Landkreise (Ballenstedt, Blankenburg, Mansfelder Gebirgskreis) und 15 der ursprünglich 19 Stadtkreise aufgelöst. Als Stadtkreise blieben lediglich Dessau, Halberstadt, Halle und Magdeburg bestehen.
Die Landtagswahlen für die zweite Legislaturperiode fanden am 15. Oktober 1950 auf der Grundlage von Einheitslisten statt.
Den Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED folgend verabschiedete die Volkskammer der DDR am 23. Juli 1952 das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern", welches die Aufteilung der Länder in Bezirke und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der Bezirke festlegte. Diese grundlegende Veränderung der Verwaltungsstrukturen führte zu einem zentralistischen Staatssystem. Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss am 25. Juli 1952 in dem entsprechenden Gesetz für das Land Sachsen-Anhalt die Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg. Anstelle von Landtag und Landesregierung traten die Bezirkstage und Räte der Bezirke Halle und Magdeburg.
Im Landesarchiv Sachsen-Anhalt sind aussagekräftige behördliche Bestände aus dem Zeitraum 1945 bis 1952, den Jahren tiefgreifender gesellschaftlicher, eigentumsrechtlicher und administrativer Umgestaltungen, überliefert. Hervorzuheben sind v.a. die Bestände von Landtag, Ministerpräsident und Ministerien und aus dem nachgeordneten Bereich die Bestände der drei Bezirksverwaltungen und der Kreisverwaltungen. Die Bestände von Gerichten und Staatsanwaltschaften weisen größere Lücken auf.
 

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