Wann wird das Original nicht vorgelegt?
Falls wir über eine Kopie eines Archivales auf einem Mikrofilm verfügen, so wird Ihnen dieser im Lesesaal vorgelegt. In der Datenbank können Sie auf Akten- bzw. Dokumentebene unter "Angaben zur Identifikation" im dann befüllten Feld „Filmsignatur“ sehen, wenn ein Film existiert. Bei einer Bestellung per Mail oder im Lesesaal wird dann automatisch der Film zur Verfügung gestellt. Nur in begründeten Einzelfällen wird das Original aus dem Magazin ausgehoben. Dies geschieht, um die wertvollen Unterlagen zu schützen.
Mitunter können Archivalien zeitweise auch gar nicht benutzt werden, wenn kein Film existiert. So werden stark beschädigte Archivalien bis zur erfolgten Restaurierung nicht mehr vorgelegt. In regelmäßigen Abständen geben wir zudem ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Papierunterlagen in die Massenentsäuerung. Während der Verfilmung oder Digitalisierung sind Archivalien ebenfalls zeitweise nicht verfügbar. Einzelne Archivalien können für Ausstellungen entliehen sein. Schließlich ist es möglich, dass von Ihnen bestellte Archivalien noch einer Schutzfrist unterliegen und vor der Einsicht ein Schutzfristenverkürzungsantrag gestellt werden muss.