Identifikation |
Signatur: | K 12 Dessau |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bezirksverwaltung Dessau |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1899 - 1853 |
Weitere Hilfsmittel (PDF): | siehe unten unter »Dateien« Geschäftsordnung |
Laufmeter: | 20.00 |
Findhilfsmittel: | Findkartei (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Mit der Verordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 23. Juli 1945 wurden die neue territoriale Gliederung und der Verwaltungsaufbau der Provinz Sachsen bestätigt. Für das Gebiet der preußischen Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg (ab 1944 Provinz Magdeburg bzw. Halle-Merseburg) und das Territorium des ehemaligen Freistaates Anhalt wurden als behördliche Mittelinstanzen die Bezirksverwaltungen Magdeburg, Merseburg und Dessau gebildet. Um eine annähernde Gleichheit des territorialen Umfangs der drei Verwaltungsbezirke zu erreichen, wurde mit der Verordnung über die Neugliederung der Provinz Sachsen vom 10. Jan. 1946 der Bezirk Dessau um einige, bis dahin zum Regierungsbezirk Magdeburg gehörenden Kreise erweitert. Die drei Bezirksverwaltungen erhielten für den Aufbau der Provinzialverwaltung eine besondere Bedeutung, da die neu gebildete Provinz Sachsen im Gegensatz zu den anderen Ländern der SBZ, ausgenommen Brandenburg, nicht auf eine eigene, bereits vor 1945 bestehende „Landesregierung“ zurückgreifen konnte. Geleitet wurden die Bezirksverwaltungen von je einem Bezirkspräsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Bezirksverwaltungen hatten Aufgaben in den Bereichen Behördenorganisation und Personal, Personenstandswesen, Polizeiwesen, Kommunalaufsicht, Finanzwesen, Wirtschaft einschließlich Bauwesen sowie Handel und Versorgung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Soziale Fürsorge, Gesundheitswesen, Volksbildung, Kultur und Veterinärwesen wahrzunehmen. Die Bezirksverwaltungen unterstanden als Zwischeninstanzen zu den Kreisverwaltungen der Provinzialverwaltung bzw. –regierung,. Sie arbeiteten eng mit deren jeweiligen Fachressorts zusammen und glichen sich in ihrer Struktur mehr und mehr an diese an. Mit der Festigung der Provinzialverwaltung und ihrer Umbildung in eine Regierung gingen auch die Aufgaben der Bezirksverwaltungen zunehmend auf sie über. Die Einschränkung der Kommunalaufsicht durch das Inkrafttreten der Kreis- und Gemeindeordnung im Dez. 1946, die fehlende parlamentarische Kontrolle und darüber hinaus finanzielle und verwaltungstechnische Gründe veranlassten den Landtag der Provinz Sachsen-Anhalt am 29. Jan. 1947, die Auflösung der Bezirksverwaltungen zu beschließen. Die Provinzialregierung wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 1947 die von den Bezirksverwaltungen wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen bzw. auf die unteren Verwaltungsbehörden, die Kreis- und Stadträte, zu übertragen. Federführend bei der Überleitung war das Ministerium des Innern. Die Bezirksverwaltung Dessau war zunächst territorial zuständig für die Stadtkreise Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst sowie für die Landkreise Ballenstedt, Bernburg, Dessau-Köthen und Zerbst. Die Verordnung vom 10. Januar 1946 erweiterte diesen territorialen Zuständigkeitsbereich mit der Zuordnung des Stadtkreises Aschersleben, des Stadt- und Landkreises Quedlinburg, des Landkreises Calbe/Saale und des südlichen Zipfels des Kreises Jerichow I (zum Landkreis Zerbst) aus der Bezirksverwaltung Magdeburg. Die ehemals anhaltische Enklave Groß-Alsleben ging in die Bezirksverwaltung Magdeburg ein. |
Bestandsinformationen: | Die verfilmten Akteneinheiten wurden im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung im Jahr 1992 verfilmt. |
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Files |
Files: | none |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=195630 |
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