02.05.01. Regierung Magdeburg (Tektonikgruppe (Endstufe))

Archive plan context


Identifikation

Signatur:02.05.01.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Regierung Magdeburg
Registraturbildner:Die Regierung Magdeburg begann ihre Tätigkeit wie die Regierungen in Erfurt und Merseburg zum 1. April 1816. Die Regierungen waren die wichtigsten Behörden der inneren Verwaltung in den nach 1815 gebildeten Provinzen des preußischen Staates. Im Regierungsbezirk hatten vor 1816 diese Funktion im Königreich Westphalen die Präfekturen bzw. als preußische Übergangsbehörden die Landesdirektionen und für den preußisch gebliebenen Jerichowschen Kreis die Magdeburgische und Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer bzw. die Regierung in Potsdam wahrgenommen.
Der Regierungspräsident unterlag der allgemeinen Dienstaufsicht des Preußischen Ministers des Innern und des Preußischen Ministers der Finanzen, die einzelnen Fachgebiete unterstanden den jeweiligen Ressortministerien. Der Oberpräsident verfügte über Informations- und allgemeine Aufsichts-, ab 1933 auch über Weisungsrechte. Organe der Regierung waren die Landräte, die Oberbürgermeister kreisfreier Städte, der Polizeipräsident von Magdeburg, die Amtsvorsteher sowie eine Reihe von Fachbehörden.
Der Geschäftskreis der Regierung wurde vom Regierungspräsidenten mit der Präsidialabteilung (bis 1880 Abteilung des Innern) und den Abteilungen für Kirchen und Schulen und für Direkte Steuern, Domänen und Forsten bearbeitet. Der Regierungspräsident war die Landespolizeibehörde des Regierungsbezirkes. Seine Präsidialabteilung war sowohl zuständig für politische Polizeiangelegenheiten als auch für den Bereich der Sicherheits-, Ordnungs- und Verwaltungspolizei.
Der Regierung angegliedert waren ab 1875 Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht, ab 1912 Oberversicherungsamt, ab 1920 Versorgungsgericht, ab 1923 Staatliche Schlichtungsausschüsse und Arbeitsgerichtskammern (die letzten drei nur bis 1934) und ab 1933 bis 1935 die Staatspolizeistelle. Mit der Auflösung der Provinz Sachsen am 1. Juli 1944 und der Bildung der Provinz Magdeburg wurde die Behörde des Regierungspräsidenten mit der des Oberpräsidenten unter der Bezeichnung Oberpräsident der Provinz Magdeburg zusammengefasst. Am 16. Juli 1945 konnte die Behörde wieder in eine Bezirksverwaltung, geleitet von einem Bezirkspräsidenten, umgewandelt werden (siehe Bestand K 12 Bezirksverwaltung Magdeburg).
Bestandsinformationen:Der größte Teil der Akten wurde erst nach der Auflösung des Bezirkspräsidenten in Magdeburg zwischen 1947 und 1949 vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Die Überlieferung weist in wichtigen Registraturen große Lücken auf; so sind die Akten über Militärangelegenheiten nach 1900 nach dem Ersten Weltkrieg und ein Großteil der Präsidialregistratur, der Bauakten, der Polizeiregistratur, der Personalakten, des Oberversicherungsamtes, des Bezirksausschusses und des Bezirkswohnungskommissars bereits in den Registraturen vernichtet worden.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
K 12 Magdeburg Bezirksverwaltung Magdeburg, 1908-1950 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1156788
 
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