Identifikation |
Signatur: | 02. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) |
Bestandsinformationen: | Die preußische Provinz Sachsen wurde am 30. April 1815 gebildet. An die Stelle der Kriegs- und Domänenkammern traten auf der mittleren Verwaltungsebene die Provinzialregierungen Magdeburg, Merseburg und Erfurt, die in landrätliche Kreise unterteilt waren. Die Regierungen nahmen ihre Tätigkeit Ende März 1816 auf. Ihr Geschäftsbereich umfasste alle inneren Angelegenheiten, vor allem die Polizeiverwaltung, Finanz-, Gewerbe-, Bau-, geistliche und Schulangelegenheiten, Domänen und Forsten. Auf der Provinzialebene wurde zusätzlich der Oberpräsident als Stellvertreter der obersten Staatsbehörden in den Provinzen geschaffen, der die Aufsicht über die nachgeordneten Behörden ausübte und außerdem für das Konsistorium, das Provinzialschulkollegium und das Medizinalkollegium zuständig war. Bis Ende 1818 sowie 1821 bis 1881 war der Oberpräsident gleichzeitig Regierungspräsident von Magdeburg. Die Auflösung der Provinz als staatliche Verwaltungseinheit erfolgte 1944. Die Überlieferung der Behörden und Institutionen der preußischen Provinz Sachsen umfasst insgesamt knapp 9.000 laufende Meter Akten, 70.000 Karten, Pläne und Risse sowie mehr als 2.000 Fotos. Dieses Archivgut dokumentiert nicht nur wichtige verwaltungsgeschichtliche Einschnitte, sondern vor allem die politische, wirtschaftliche und sozialgeschichtliche Entwicklung in der Provinz Sachsen. Große Überlieferungslücken sind allerdings durch Kriegseinwirkungen für die 1930er und 1940er Jahre entstanden. Die Bestände der obersten und oberen Behörden, der Einrichtungen der provinziellen Selbstverwaltung sowie der Behörden des Regierungsbezirks Magdeburg werden in Magdeburg verwahrt. Hierzu gehören unter anderem die Akten der Allgemeinen Abteilung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen sowie der ihm nachgeordneten Fachbehörden, des Provinziallandtages, des Provinzialverbandes und der Regierung Magdeburg mit ihren Fachabteilungen und unterstellten Fachbehörden. Des Weiteren zählt dazu das Schriftgut der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen sowie der Gerichte und Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Halberstadt, Magdeburg und Stendal. In Merseburg werden die Bestände der Behörden des Regierungsbezirks Merseburg archiviert. Hierzu gehören unter anderem die Akten der Regierung Merseburg und der ihr unterstellten Fachbehörden, der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen sowie der Gerichte und Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Halle (Saale) und Torgau. Die Überlieferung der Behörden des Regierungsbezirks Erfurt, wurde – nachdem das Territorium 1945 dem Land Thüringen zugeordnet wurde – 1949 an das Thüringische Staatsarchiv Gotha abgegeben.
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