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K 12 Merseburg Bezirksverwaltung Merseburg, 1944-1949 (Bestand)[Location: Merseburg]
Identifikation |
Signatur: | K 12 Merseburg |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bezirksverwaltung Merseburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1944 - 1949 |
Weitere Hilfsmittel (PDF): | siehe unten unter »Dateien« Zwangsarbeiterinventar |
Laufmeter: | 13.88 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Mit der Verordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 23. Juli 1945 wurden die neue territoriale Gliederung und der Verwaltungsaufbau der Provinz Sachsen bestätigt. Für das Gebiet der preußischen Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg (ab 1944 Provinz Magdeburg bzw. Halle-Merseburg) und das Territorium des ehemaligen Freistaates Anhalt wurden als behördliche Mittelinstanzen die Bezirksverwaltungen Magdeburg, Merseburg und Dessau gebildet. Die Bezirksverwaltung Merseburg war territorial zuständig für die Stadtkreise Halle/S., Eisleben, Merseburg, Naumburg, Weißenfels, Wittenberg und Zeitz sowie für die Landkreise Bitterfeld, Delitzsch, Eckartsberga, Liebenwerda, Mansfelder Gebirgskreis, Mansfelder Seekreis, Merseburg, Querfurt, Saalkreis, Sangerhausen (ab 1. Oktober 1945 einschließlich der ehemals thüringischen Enklave Allstedt), Schweinitz, Torgau, Weißenfels, Wittenberg und Zeitz. Die Bezirksverwaltung erhielt für den Aufbau der Provinzialverwaltung eine besondere Bedeutung, da die neu gebildete Provinz Sachsen im Gegensatz zu den anderen Ländern der SBZ, ausgenommen Brandenburg, nicht auf eine eigene, bereits vor 1945 bestehende „Landesregierung“ zurückgreifen konnte. Geleitet wurde die Bezirksverwaltung von einem Bezirks- und zwei Vizepräsidenten. Als Bezirkspräsident wurde Dr. Siegfried Berger ernannt. 1. Vizepräsident wurde Otto Gotsche, 2. Vizepräsident Fritz Drescher. Die Bezirksverwaltung des Bezirkes Merseburg hatte ihren Sitz in Merseburg. Die Behörde hatte Aufgaben in den Bereichen Behördenorganisation und Personal, Personenstandswesen, Polizeiwesen, Kommunalaufsicht, Finanzwesen, Wirtschaft einschließlich Bauwesen sowie Handel und Versorgung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Soziale Fürsorge, Gesundheitswesen, Volksbildung, Kultur und Veterinärwesen wahrzunehmen. Sie unterstand als Zwischeninstanz zu den Kreisverwaltungen der Provinzialverwaltung bzw. – regierung, arbeitete eng mit deren jeweiligen Fachressorts zusammen und glich sich in ihrer Struktur mehr und mehr an diese an. Mit der Festigung der Provinzialverwaltung und ihrer Umbildung in eine Regierung gingen auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung zunehmend auf sie über. Die Einschränkung der Kommunalaufsicht durch das Inkrafttreten der Kreis- und Gemeindeordnung im Dez. 1946, die fehlende parlamentarische Kontrolle und darüber hinaus finanzielle und verwaltungstechnische Gründe veranlassten den Landtag der Provinz Sachsen-Anhalt am 29. Jan. 1947 die Auflösung der Bezirksverwaltungen zu beschließen. Die Provinzialregierung wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 1947 die von der Bezirksverwaltung wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen bzw. auf die unteren Verwaltungsbehörden, die Kreis- und Stadträte, zu übertragen. Federführend bei der Überleitung war das Ministerium des Innern.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
Bestandsinformationen: | Die für die Bezirksverwaltung genannten Aufgabenbereiche sind im Schriftgut unterschiedlich überliefert. Eine insgesamt gute Überlieferung liegt für die Organisation und Geschäftsverwaltung der Behörde einschließlich Personal sowie für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft (u. a. zur Bodenreform) und zur Volksbildung vor. Daneben sind Akten über Wirtschaftsangelegenheiten und das Personenstandswesen überliefert. Die Bereiche Kommunalaufsicht, Finanzverwaltung, Stiftungswesen, Verkehr, Wasserwirtschaft, Veterinärwesen und Kultur sind dagegen lückenhaft dokumentiert. Nur sehr wenige Akten sind zu Polizeiangelegenheiten, zur Domänenverwaltung, zur Unterbringung und Betreuung von Umsiedlern sowie Akten des Gesundheitswesens und der sozialen Fürsorge überliefert.
Mit Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand wurde im Jahre 2014 revidiert und die noch unbearbeiteten Akten verzeichnet. Der Bestand besteht aus 805 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1944 bis 1949 und umfaßt 12,3 lfm.
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Zusatzinformationen: | Zur Schließung von Überlieferungslücken, insbesondere in den Bereichen Kommunalaufsicht, Domänenverwaltung und Gesundheitswesen sowie für Akten, die bis ins Jahr 1947 weitergeführt wurden, wird auf die einzelnen Registraturen des Bestandes Rep. C 48, Regierung Merseburg verwiesen. |
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Files |
Files: | - LHASA_Zwangsarbeiterinventar_MER.pdf
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4237 |
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