Identifikation |
Signatur: | K 13 Ballenstedt |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kreisverwaltung Ballenstedt |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1914-1950 |
Laufmeter: | 8.70 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 1997 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Einrichtung von Kreisen geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form und weitgehend ohne Veränderung in den Kreisgrenzen bestehen. Es wurden im Frühjahr 1945 lediglich personelle Veränderungen, insbesondere eine Neubesetzung der Landratsämter vorgenommen. Noch 1945 wurden dann antifaschistische Ausschüsse als Beratungsorgane für die Kreisverwaltungen eingesetzt, die bereits im Juni 1946 von den Beratenden Versammlungen abgelöst wurden. Am 18. Dezember 1946 erfolgte der Erlass einer Kreisordnung für die Provinz Sachsen-Anhalt, nach der die gesamte Rechts-, Verwaltungs- und Finanzhoheit bei den am 20. Oktober 1946 gewählten Kreistagen lag. Für die laufenden Geschäfte wählte der Kreistag einen Kreisrat, in dem der Landrat den Vorsitz führte. Im Februar 1947 wurde die Bezeichnung „Kreistage“ für die Vertretungskörperschaften in den Landkreisen und die Bezeichnung „Räte der Landkreise“ für die Organe der Kreisverwaltungen festgelegt. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung. In den Jahren 1945 – 1954 wurde der überwiegende Teil der auf Kreisebene nach 1945 noch bestehenden Fach- oder Sonderbehörden in die Kreisverwaltungen eingegliedert, so z.B. die Kreislandwirtschaftsämter, die Finanzämter, die Kreisfeuerschutzämter, die Gesundheitsämter, die Landeshochbauämter, die Tierzuchtämter, die Schulämter, die Arbeitsämter, die Katasterämter und die Jugendämter. Ausgegliedert wurden dagegen 1947 die Polizeiämter. Mit dem Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 wurde der Landkreis Ballenstedt aufgelöst. Die Gemeinden wurdem in den Landkreis Quedlinburg integriert. |
Zusatzinformationen: | Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung im Jahr 1998. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=195635 |
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