Identifikation |
Signatur: | Z 54 |
Benutzungsort: | Dessau |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amt und Justizamt Sandersleben |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1711 - 1893 |
Laufmeter: | 2.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2011 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen |
Registraturbildner: | Die Herrschaft Sandersleben gehörte im 15. Jahrhundert zum Territorium der alten Bernburger Fürstenlinie, kam nach deren Aussterben als Magdeburger Lehen an Fürst Georg I. von Anhalt, an dessen Söhne Georg II. und Woldemar und an Woldemars Sohn Wolfgang. Bei der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 fiel es der Dessauer Linie zu.
Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor. Er hatte wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen. Der Amtmann führte die Aufsicht über das Personal, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Darüber hinaus war er für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Amt zuständig. Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig die volle gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet. In den fürstlichen Dörfern waren dem Amtmann die Richter als landesherrliche Vertreter unterstellt.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter und die Zerbster Landesteilung von 1797 kamen weitere 8 Ämter hinzu. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt. 1819 sind die nunmehr 14 Ämter des Herzogtums Anhalt-Dessau zu den folgenden 7 Justizämtern vereinigt worden: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst. Zum Justizamt Sandersleben gehörten administrativ-territorial die Stadt Sandersleben und die Dörfer Freckleben, Drohndorf, Mehringen, Kleinschierstedt, Schackenthal, Schackstedt, Roda sowie Unterwiederstedt.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen. |
Bestandsinformationen: | Akten des Amts und Justizamts Sandersleben wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Sandersleben" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs. |
|
|
Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 44 Abteilung Dessau, 1337-1921 (Bestand)
siehe auch: Z 10 Sal- und Amtsbücher, 1536-1737 (Bestand)
siehe auch: Z 12 Lehnbücher, 1587-1878 (Bestand)
siehe auch: Z 13 Anhaltische Amtsbücher, 1307-1621 (Bestand)
siehe auch: Z 11, 37. Amt Sandersleben, 1710-1877 (Gliederungsgruppe)
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188656 |
|