Identifikation |
Signatur: | Z 53 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Justizamt Quellendorf (Qualendorf) |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1819 - 1868 |
Laufmeter: | 0.20 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2011 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und landesherrlichen Kirchenhoheitsrechte zuständig. Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet: Schosser, Amtsschreiber, Meier und Holzförster. In den Dörfern waren dem Amtmann die Richter als landesherrliche Vertreter unterstellt.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter und die Zerbster Landesteilung von 1797 kamen weitere 8 Ämter hinzu: Rehsen, Kleutsch, Retzau, Fraßdorf, Reupzig, Libbesdorf, Scheuder, Gröbzig und Zerbst. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt. 1819 wurden diese 14 Ämter zu den folgenden 7 Justizämtern vereinigt: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf (ab 1838 Quellendorf), Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst. Das Justizamt Qualendorf war durch die Zusammenlegung der Ämter Radegast, Fraßdorf, Reupzig, Libbesdorf und Scheuder sowie der fürstlichen Gerichte zu Hoyersdorf und Tornau neu gebildet worden. Zu ihm gehörten administrativ-territorial die Dörfer Quellendorf, Diesdorf, Hinsdorf, Lausigk, Libbesdorf, Naundorf vor der Heide, Scheuder, Rosefeld, Elsnigk, Reppichau, Kochstedt, Reupzig, Storkau, Friedrichsdorf, Meilendorf, Fraßdorf, Zehmigkau, Körnitz, Tornau, Hoyersdorf, Lingenau, Radegast, Zehmitz, Zehbitz, Wehlau, Lennewitz.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen. |
Bestandsinformationen: | Akten des Justizamts Quellendorf wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Justizamt Quellendorf" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 44 Abteilung Dessau, 1337-1921 (Bestand)
siehe auch: Z 12 Lehnbücher, 1587-1878 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188653 |
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