C 144 Straf- und Gerichtsgefängnisse im Regierungsbezirk Merseburg, keine Angabe (Bestandsgruppe)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 144

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Straf- und Gerichtsgefängnisse im Regierungsbezirk Merseburg
Registraturbildner:Im 18. Jahrhundert bestanden neben den staatlichen Festungsgefängnissen städtische Zuchthäuser und ständische Korrigenden- und Arbeitshäuser für den Strafvollzug. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert führte zu einer Differenzierung zwischen staatlichen und ständischen Zwangsarbeits- und Zwangerziehungsanstalten. Die Zwangsarbeits- und Zwangserziehungsanstalten gingen 1875 auf den Provinzialverband über.
Schon mit dem Inkrafttreten des preußischen Strafgesetzbuches von 1851 war es innerhalb des Strafvollzuges zu einer strengen Unterscheidung zwischen der schweren Zuchthausstrafe und der leichteren Gefängnisstrafe gekommen. Zuchthaus für männliche Gefangene in der Provinz Sachsen war die Strafanstalt Lichtenburg, die 1928 geschlossen wurde und später als Konzentrationslager diente. 1935 entstand in der Strafanstalt Halle eine Zuchthausabteilung. Während der NS-Zeit (1942-1945) wurden dort zahreiche Todesurteile vollstreckt. Längere Gefängnisstrafen wurden im Regierungsbezirk Merseburg in Halle und Naumburg verbüsst. Das Frauengefängnis in Delitzsch war 1926 aufgelöst worden.
Die größeren, für die Vollstreckung längerer Freiheitsstrafen vorgesehenen Strafanstalten ressortierten seit 1817 bei den Regierungen unter Aufsicht des Ministeriums des Innern. Das waren in der Provinz Sachsen zunächst die Gefängnisse in Delitzsch, Halle und Lichtenburg. Die kleineren Gefängnisse bei den einzelnen Gerichten unterstanden der Justizverwaltung. Erst 1918 erfolgte eine Zusammenfassung des Strafvollzuges im Zuständigkeitsbereich des preußischen Ministeriums der Justiz auf Grund eines Erlasses vom 14. Dezember 1917. Die spezielle Aufsicht über den Strafvollzug im Bezirk des Oberlandesgerichtes wurde 1923 besonderen Strafvollzugsämtern unter der Leitung eines Präsidenten übertragen. Deren Aufgaben gingen 1933 auf die Generalstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten über. Die örtliche Verwaltung der größeren Strafanstalten lag in der Hand eigener Direktoren; die kleineren Gerichtsgefängnisse, in denen nur kurze Freiheitsstrafen zu verbüßen waren, wurden auftragsweise von den Richtern der Land- oder Amtsgerichte mit verwaltet.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
C 140 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg, 1875-1950 (Bestand)
 

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