C 142 Amtsanwaltschaften im Regierungsbezirk Merseburg, keine Angabe (Bestandsgruppe)

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Identifikation

Signatur:C 142

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amtsanwaltschaften im Regierungsbezirk Merseburg
Registraturbildner:Bei den Amtsgerichten bestanden keine Staatsanwaltschaften. Strafsachen der Schöffengerichte fielen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes. Bei Strafsachen, die vom Amtsrichter allein abgeurteilt wurden, traten Amtsanwälte als öffentliche Ankläger auf. Die Organisation der Amtsanwaltschaften war unterschiedlich. In der Regel nahmen Justizinspektoren nebenamtlich die Aufgaben der Amtsanwälte wahr. Hauptamtliche Amtsanwälte waren meist für mehrere Amtsgerichte zuständig.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
C 140 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg, 1875-1950 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1164418
 
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