Identifikation |
Signatur: | C 142 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amtsanwaltschaften im Regierungsbezirk Merseburg |
Registraturbildner: | Bei den Amtsgerichten bestanden keine Staatsanwaltschaften. Strafsachen der Schöffengerichte fielen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes. Bei Strafsachen, die vom Amtsrichter allein abgeurteilt wurden, traten Amtsanwälte als öffentliche Ankläger auf. Die Organisation der Amtsanwaltschaften war unterschiedlich. In der Regel nahmen Justizinspektoren nebenamtlich die Aufgaben der Amtsanwälte wahr. Hauptamtliche Amtsanwälte waren meist für mehrere Amtsgerichte zuständig. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): C 140 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg, 1875-1950 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1164418 |
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