Identifikation |
Signatur: | 144 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Straf- und Gerichtsgefängnisse im Regierungsbezirk Magdeburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1906 - 1945 (-1952) |
Laufmeter: | 13.05 |
Findhilfsmittel: | Findbücher (eingeschränkt benutzbar) |
Registraturbildner: | Das Strafvollzugswesen entwickelte sich aus verschiedenen Wurzeln. So bestanden im 18. Jahrhundert neben den staatlichen Festungsgefängnissen städtische Zuchthäuser und ständische Korrigenden- und Arbeitsanstalten. Mit dem Allgemeinen Landrecht wurden Leibesstrafen durch verschiedene Formen von Freiheitsstrafen abgelöst, damit nahm Preußen bei der Entwicklung des Strafvollzugs eine Vorreiterfunktion ein. Die Neuordnung des Strafvollzugswesens endete in Preußen vorläufig im Jahr 1804 mit der Aufstellung des sogenannten "Generalplan(s) zur allgemeinen Einführung einer besseren Kriminal-Gerichts-Verfassung und zur Verbesserung der Gefängnis- und Strafanstalten". Mit Inkrafttreten des preußischen Strafgesetztbuches von 1851 kommt es zu einer strengen Unterscheidung zwischen der schweren Zuchthausstrafe und der leichteren Gefängnisstrafe. Die Gefängnisse dienten dabei der Vollstreckung der Haft- und kürzeren Gefängnisstrafen sowie der Unterbringung von in Untersuchungshaft befindlichen oder vorläufig festgenommenen Personen. Die Zuchhaus- und längeren Freiheitsstrafen wurden in den eigentlichen Strafanstalten vollstreckt. In der Provinz Sachsen waren dies die Strafanstalten in Delitzsch und in Halle (Saale) und das Schloss Lichtenburg bei Prettin. Die weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert führte zu einer Differenzierung zwischen staatlichen und ständischen Einrichtungen, die Zwangsarbeits- und Erziehungsanstalten gingen 1875 auf den Provinzialverband über. Ein längerer Prozeß verschiedener Umschichtungen und Veränderungen innerhalb des preußischen Strafvollzugs fand mit der Dienst- und Vollzugsordnung vom 1. August 1923 sein Ende. Nun unterstanden sämtliche Gefängnisse (mit Ausnahme der Polizeigefängnisse) und Strafanstalten dem preußischen Ministerium der Justiz. Die Leitung und Aufsicht über sämtliche Anstalten im Oberlandesgerichtsbezirks Naumburg oblag dem Präsidenten des eigens eingerichteten Strafvollzugsamtes, das seinen Sitz beim Oberlandesgericht Naumburg hatte. 1933 wurden das Strafvollzugsamt wieder aufgelöst, seine Aufgabe ging auf den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg über. |
Bestandsinformationen: | Die Bestände der Strafvollzugsantalten weisen Überlieferungslücken v. a. infolge von Kriegseinwirkungen auf. Sie gelangten 1961 im Rahmen einer umfangreichen Abgabeaktion der damaligen Behörden der Deutschen Volkspolizei sowie im Jahr 1978 mit einer Ablieferung von der Strafvollzugsanstalt Magdeburg in das Staatsarchiv Magdeburg. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: C 134 Halberstadt Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Halberstadt (Plünderungs-Sondergericht), 1944-1945 (Bestand)
siehe auch: C 134 Magdeburg Sondergericht Magdeburg und Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Magdeburg, 1940-1945 (Bestand)
siehe auch: C 92, 02. Fürsorge und Wohlfahrt, 1701-1951 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: C 141 Staatsanwaltschaften im Regierungsbezirk Magdeburg, 1836-1959 (Bestandsgruppe)
siehe auch: 02.05.02. Polizeipräsidium Magdeburg (Tektonikgruppe (Endstufe))
siehe auch (GR): C 140 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg, 1875-1950 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1156667 |
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