M 558-5 Strafvollzugseinrichtung Quedlinburg, 1954-1975 (Bestand)[Location: Merseburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:M 558-5
Benutzungsort:Merseburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Strafvollzugseinrichtung Quedlinburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1954 - 1975
Laufmeter:0.80
Findhilfsmittel:Findbuch 1952 - 1975 (online einsehbar); Teil (1976 - 1989) unerschlossen
Registraturbildner:Die Zuständigkeit für sämtliche Haftanstalten änderte sich mit dem Jahre 1952 auf Grund der Übernahme durch die Deutsche Volkspolizei. Am 1. Juli 1952 übernahm die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Halle die Untersuchungshaftanstalt (UHA) Quedlinburg, aus der die Strafvollzugseinrichtung (SVE) Quedlinburg hervorging. Diese bestand von 1953 – 1956; gemäß Befehl Nr. 19/56 wurde sie am 20. Juni 1956 geschlossen und von der Regierung der DDR, Ministerium des Innern übernommen (19, Nr. 726). Am 26. Okt. 1956 erfolgte die probeweise Schließung der Untersuchungshaftanstalt (UHA) Quedlinburg und die Unterbringung in der Strafvollzugsanstalt (StVA) Quedlinburg. Am 1. Apr. 1957 kam es zur Schließung der Strafvollzugsanstalt (StVA) Quedlinburg; am 20. Mai 1957 erfolgte die Eröffnung der Strafvollzugsanstalt (STVA) Quedlinburg als Untersuchungshaftanstalt (UHA). Am 20. Juni 1961 wurde die Untersuchungshaftanstalt Quedlinburg wieder geschlossen.
Im Jahre 1962 kam es im Raum Quedlinburg zur Bildung neuer SV-Dienststellen, u. a. wurde am 1. Mai 1962 das Arbeitserziehungskommando (AEK) Quedlinburg (19.1, Nr. 163) eingerichtet, in dem weibliche Arbeitspflichtige untergebracht wurden, die zur Arbeitserziehung verurteilt waren. Dabei handelte es sich um ein Barackenlager vom Typ K 42. Rechtsträger des Arbeitserziehungskommandos Quedlinburg war das VE Saatzuchtgut „August Bebel“ Quedlinburg. Das Arbeitserziehungskommando bestand bis 1974 und wurde danach in die Strafvollzugseinrichtung (SVE) Quedlinburg eingegliedert, die unter dieser Bezeichnung von 1975 – 1979 bestand. Am 1. Okt. 1979 erfolgte auf Befehl des Ministers des Innern die Schließung und Auflösung der Strafvollzugseinrichtung (SVE) Quedlinburg; sie wurde als Strafvollzugsabteilung der Strafvollzugseinrichtung (StVE) Thale zugeordnet.
Bestandsinformationen:Die Überlieferung des Bestandes „Strafvollzugseinrichtung Quedlinburg“ wurde für den Überlieferungszeitraum 1952 bis 1975 im Archiv der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Halle auf der Grundlage der Ordnungen des Ministeriums des Innern (MdI) über die Wertermittlung, Aufbewahrung und Kassation des Schriftgutes und den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR bearbeitet und als zusammengefasster Bestand mit sämtlichen Polizeieinrichtungen im Bezirk Halle jeweils in einem Findbuch als „BDVP Halle, 19 (1952-1961) und 19.1 (1961-1975) aufgestellt. Die beiden Teile des Bestandes M 555 (früher: BDVP Halle, 19 und 19.1) gehörten zum Endarchiv des Ministeriums des Innern der DDR.
Am 10. Dez. 1990 erfolgte die Rückgabe des Gesamtbestandes „BDVP Halle (19 und 19.1)“ vom Bundesministerium des Innern, Außenstelle Berlin, an das Landeshauptarchiv Magdeburg, der zuvor in den Jahren 1985 und 1988 durch das Archiv der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Halle an das Zentrale Archiv des Ministeriums des Innern der DDR in Berlin abgegeben wurde. 1992 wurde der Gesamtbestand „BDVP Halle 19 und 19.1“ vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Merseburg zur Verwahrung übergeben, noch bevor das Landesarchiv Merseburg gegründet wurde. Mit Gründung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 wurde der Bestand in das neu entstandene Landesarchiv Merseburg integriert.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=742820
 
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