Identifikation |
Signatur: | K 5 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Ministerium der Finanzen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1924 -) 1945 - 1952 (- 1957) |
Laufmeter: | 78.40 |
Findhilfsmittel: | Findkartei; zum Teil unerschlossen |
Registraturbildner: | Auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 01 vom 23. Juli 1945 betr. die Neuorganisierung der deutschen Finanz- und Kreditorgane wurde innerhalb der Provinzialverwaltung der Provinz Sachsen eine Finanzabt. gebildet, die ab 4. Aug. 1945 arbeitsfähig war. Ihr oblag lt. Anlage 1 zu o.g. Befehl die Führung der Finanzen der Provinz und der ihr unterstellen Organisationen und Unternehmen sowie die Leitung der Arbeit der Finanzabteilungen der Städte und Kreise. Neben der Finanzabt. bestand der Oberfinanzpräsident Magdeburg. Dieser setzte nach Kriegsende, nun begrenzt auf das Gebiet der neuen Provinz Sachsen, die Tätigkeit des Oberfinanzpräsidenten Mitteldeutschland im Rahmen der veränderten politischen und wirtschaftlichen Aufgaben fort. Er war lt. Verordnung über die Ausübung der öffentlichen Gewalt im Gebiet der Provinz Sachsen vom 10. Aug. 1945 dem Präsidenten der Provinz Sachsen unterstellt und fungierte weiterhin als unmittelbarer Dienstvorgesetzter sämtlicher Dienststellen der früheren Reichsfinanzverwaltung (Finanzämter, Hauptzollämter, Zollämter, Reichsbauämter) innerhalb der Provinz. Im Juni 1946 wurde er aus dem Ressort des Präsidenten der Provinz herausgelöst und der Finanzabt. nachgeordnet. Mit der Bildung der Provinzialregierung im Dez. 1946 ging aus der bisherigen Finanzabt. das Finanzministerium hervor, dem zum 1. Jan. 1947 auch der Oberfinanzpräsident eingegliedert wurde. In den Jahren 1947 bis 1950 vollzogen sich auf Grund zentraler Anweisungen und Gesetze weitere strukturelle Veränderungen im Aufbau des Ministeriums (ab 2. Dez. 1949 Ministerium der Finanzen) und der Finanzverwaltung des Landes. Mit der Ausgliederung der Abgabenverwaltung aus dem Aufgabenbereich des Ministeriums nach dem Abgabengesetz vom 9. Febr. 1950 gingen die Abteilungen Steuern, Zölle und Verbrauchssteuern und das Landespreisamt auf die neugebildete Landesfinanzdirektion über. Im Zuge der Überleitung von Aufgaben der Landesregierung auf die Organe der Bezirke Halle und Magdeburg im Juli 1952 wurde auch das Ministerium der Finanzen aufgelöst.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
Bestandsinformationen: | Der Bestand ist in Anlehnung an Struktur und Aufgaben des Ministeriums gegliedert. Die Überlieferung der Verwaltung der Steuern, Zölle und Abgaben sowie über Preisangelegenheiten (Landespreisamt) wurde dem Bestand der Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt eingegliedert. Die zur Verwaltung von Auslandsschulden und Wertpapieren angelegten Akten enthalten in wenigen Fällen bis auf das Jahr 1924 zurückgehende Schriftstücke. Die Laufzeit der Akten über das Vermögen der geschlossenen Banken und Sparkassen reicht vereinzelt bis 1957.
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Zusatzinformationen: | Die Verzeichnungsangaben zum Bestand sind fast vollständig online recherchierbar. Lediglich im Bereich der Gliederungsgruppe 06. befinden sich zurzeit intern noch einige Verzeichnungsangaben zu Akten für die Onlinestellung in Vorbereitung. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): K 11 Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt, Merseburg, 1940-1953 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6597 |
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