Identifikation |
Signatur: | K 4 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
Benutzbarkeit: | eingeschränkt benutzbar |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Ministerium der Justiz |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1935 - 1954 |
Laufmeter: | 52.00 |
Findhilfsmittel: | Findbuch; Datenbank |
Registraturbildner: | Mit Bildung der Provinzialverwaltung im Juli 1945 wurde das Justizwesen dem 1. Vizepräsidenten Robert Siewert (KPD/SED) als Abt. unterstellt. Bei der Umbildung von der Provinzialverwaltung zu einer Provinzialregierung im Dez. 1946 gelangte die Justiz zum nunmehrigen Ministerpräsidenten Dr. Erhard Hübener (LDPD), der somit in Personalunion auch die Aufgaben des Justizministers wahrnahm. Ein Jahr später, Ende 1947, stellte der diesen Posten aufgrund von Überlastung zur Verfügung, verbunden mit der Anregung, dafür einen eigenständigen Minister einzusetzen. Dr. Hübener führte jedoch die Geschäfte weiter bis zu dieser angestrebten Kabinettserweiterung im Juli 1948, als Dr. Erich Damerow (LDPD), ausgebildeter Volljurist und bisheriger Minister für Land- und Forstwirtschaft, Handel und Versorgung, das Justizministerium übernahm. Die Eigenständigkeit des Ministeriums dauert allerdings nur bis zum Okt. 1950; ab Nov. führte Johannes Ortlepp (SED) die Hauptabt. Justiz, welche wiederum beim Ministerpräsidenten angesiedelt wurde. Damit einher ging ein Kompetenzverlust für die Länderjustiz, da ihre Aufgaben bei der Vorbereitung der Gesetzgebung nunmehr ausschließlich von zentraler Seite wahrgenommen wurden. Nach der Bildung der Bezirke im Juli 1952 gab es im Prinzip keinen Nachfolger der Hauptabt. Justiz; die im Aug. 1952 gebildeten Justizverwaltungsstellen (mit Sitz in der jeweiligen Bezirksstadt) waren Bezirksorgane des Ministeriums der Justiz der DDR und in dessen Auftrag zuständig für den Umbau der Gerichtsverfassung sowie für die Anleitung und Kontrolle der Kreisgerichte. Der innere Behördenaufbau war nur geringen Umbildungen ausgesetzt. Im Prinzip beschränkten sich diese auf Umbenennungen von Abt. bzw. Referaten sowie deren jeweilige Gewichtung. Als einzelne Hauptstrukturteile lassen sich das Ministerbüro, die Allgemeine Verwaltung / Abt., die Abt. Personal und Schulung, der Strafvollzug sowie die Abt. Kontrolle und Revision erkennen. Gerade letztere Abt. (auch unter der Bezeichnung Allg. Rechtssachen oder Gesetzgebung und Recht) stellte den Kernbereich des Justizministeriums dar. War es unmittelbar nach dem Krieg der Wieder- und Neuaufbau der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Feststellung und Modifizierung des geltenden Rechtes, so verschob sich später der Schwerpunkt auf die Anleitung und Kontrolle der Rechtspflegeorgane sowie zur Analyse und Auswertung der Rechtssprechung zum Zwecke einer Vereinheitlichung. Hinzu kam die juristische Absicherung von Gesetzen, Verordnungen, Runderlassen oder Verträgen der Landesregierung bzw. deren Ministerien, aber auch eine Gutachtertätigkeit für Behörden, Institutionen und Privatpersonen. Mit viel Aufwand wurde ein fast vollständiger personeller Wechsel im gesamten Justizbereich betrieben; für die Volksrichterausbildung existierte zeitweise (Okt. 1947 bis ca. Mitte 1948) eine eigene Abteilung. Im Laufe des Jahres 1948 wurden sämtliche Personalangelegenheiten vom Ministerium übernommen; über diesbezügliche eigene Befugnisse verfügten bislang auch das Oberlandesgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Halle. Der Strafvollzug gehörte bis zur schrittweisen Übertragung der Aufgaben in den Jahren 1950 bis 1952 an das Ministerium des Innern der DDR zum Justizressort der Länder.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
Bestandsinformationen: | Obwohl die Justizverwaltung nur von Juli 1948 bis Okt. 1950 als eigenständiges Ministerium bestand, vor- und nachher dem Ministerpräsidenten zugeordnet war, werden die Akten der Justizbehörde als ein eigener Bestand geführt. Die Gliederung des Bestandes folgt nicht unmittelbar der Behördenorganisation. Ihr zugrunde liegt der Generalaktenplan der Justiz vom 18. Dez. 1935, wie er in der Justizverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt seit 1949 in modifizierter Form angewandt wurde. Die ersten beiden Gruppen sind bei der Bestandsgliederung dem Aktenplan vorangestellt worden. Der Überlieferungsschwerpunkt ist entsprechend den wichtigsten Aufgaben des Ministeriums bzw. der Hauptabt. in den darauf folgenden Gliederungsgruppen 03. bis 06. zu finden. Die Akten geben u.a. Auskunft zur Gesetzgebung, zum Geschäftsgang oder zur Auseinandersetzung mit einzelnen Rechtszweigen (z.B. Sachen-, Ehe-, Erb-, Handels-, Patentrecht, Recht der Schuldverhältnisse). Überliefert sind aber auch Akten zu Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Urteilssammlungen. Die Gliederungsgruppen 07. bis 11. sind jeweils mit nur wenigen Akten belegt. Im Jahr 2010 erfolgte eine umfangreiche Bestandsergänzung aus dem Landgericht Halle. Diese umfasst v.a. ca. 2190 Personalakten zu Beschäftigten von Behörden und Gerichten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz einschließlich der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt und der Notarkammer des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Gliederungsgruppe 12). Diese Akten sind bisher nur intern über eine Datenbank erschlosssen. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6592 |
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