K 14 Landesbehörde der Volkspolizei Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 1945-1953 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:K 14
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Landesbehörde der Volkspolizei Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Laufzeit/Datum (detailliert):1945 - 1952 (1953)
Laufmeter:13.10
Findhilfsmittel:Findbuch
Registraturbildner:Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende bisheriger staatlicher Verwaltung waren es die örtlichen Kommunalverwaltungen, die als erste wieder polizeiliche Aufgaben wahrnahmen. In den Städten und Gemeinden übten die (Ober-) Bürgermeister die Funktion der Ortspolizeibehörde aus, in den Landkreisen wirkten die Landräte als Kreispolizeibehörden. Für die Städte Dessau, Halle und Magdeburg war jeweils ein Polizeipräsidium mit entsprechenden Polizeirevieren zuständig; der Polizeipräsident unterstand dem Oberbürgermeister als Obersten Polizeichef.
Mit der Bildung der Provinzialverwaltung im Juli 1945 begann der Aufbau einer zentral ausgerichteten Polizeiverwaltung. Dafür verantwortlich wurde die Polizeiabteilung im Ressort des 1. Vizepräsidenten bzw. ab Dez. 1946 des Innenministers, welche sich wiederum der Polizeidezernate bei den Bezirkspräsidenten der drei Verwaltungsbezirke Dessau, Merseburg und Magdeburg bedienen konnten, da diese den örtlichen Polizeibehörden gegenüber weisungsberechtigt waren. Aus der Polizeiabteilung entwickelte sich die Landespolizeibehörde, die diese Bezeichnung seit dem Juli 1947 führte und zum 1. Juni 1949 in Landesbehörde der Volkspolizei Sachsen-Anhalt (LBdVP) umbenannt wurde. Die Auflösung der Bezirksverwaltungen zum 30. Juni 1947 und der damit verbundene Verlust der mittleren Instanz des Bezirkspräsidenten wurde durch die Schaffung von 8 Polizeiinspektionen (Dessau, Gardelegen, Halle, Magdeburg, Quedlinburg, Sangerhausen, Stendal und Torgau) sowie zweier Polizeidirektionen (Halberstadt und Schönebeck, im Juni 1949 wiederaufgelöst) ausgeglichen. Vor allem wurde jeweils am Sitz eines Landratsamtes ein Kreispolizeiamt errichtet und der Landespolizeibehörde, ebenso wie die Polizeipräsidien in den Städten Dessau, Halle und Magdeburg, direkt unterstellt. Damit war den örtlichen Kommunalverwaltungen die Zuständigkeit für die Polizei im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie sich gemäß der demokratischen Gemeindeordnung vom 5. Okt. 1946 und der Kreisordnung für die Provinz Sachsen-Anhalt vom 18. Dez. 1946 pro forma ergeben hatte, de facto aber wohl nie so ausgeübt werden konnte, endgültig entzogen worden. Im Zuge der Umstrukturierung der Verwaltung in der DDR übernahmen am 1. Aug. 1952 die neugebildeten Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP) in Halle und Magdeburg die Aufgaben der Landesbehörde.
Neben der Verwaltungs- und der Schutz- (auch Ordnungspolizei-) polizei kam der Kriminalpolizei als dritter Säule besondere Bedeutung zu. Allerdings verlief ihre Entwicklung zeit- und teilweise etwas außerhalb der sonstigen Polizeistruktur, da sie dieser nur aufsichtsmäßig und haushaltstechnisch zugehörig war, fachlich aber einen eigenständigen Zweig darstellte. Oberste Behörde der Kriminalpolizei war ab Okt. 1945 die Kriminalpolizeileitstelle in Halle, aus der im Aug. 1946 das (Landes) Kriminalamt hervorging und dem die Kriminaldienststellen (später Kriminalstellen, danach Kriminalämter) sowie die Kriminalaußendienststellen unterstanden. Erst im Nov. 1948 erfolgte die völlige Eingliederung in die Polizeistruktur, indem bei der LBdVP das Landeskriminalpolizeiamt verblieb, die Kriminalämter aufgelöst und bei den Kreispolizeiämtern Stadt- bzw. Kreiskriminalpolizeiabteilungen eingerichtet wurden. Damit verbunden war die Bildung von Sonderkommissionen (Mord, Brand, Unfall, Raub, Falschgeld, Rauschgift, Durchführung des Befehls 201), die dem Landeskriminalpolizeiamt direkt unterstanden. Zum Verantwortungsbereich der LBdVP gehörten auch folgende Polizeisparten: die Betriebspolizei, die im Febr. 1946
aus dem Werkschutz hervorging und der Polizei zugeordnet wurde; die im Nov. 1946 gebildete und der Schutzpolizei unterstellte Grenzpolizei; das im Juli 1947 errichtete eigenständige Landesbrandschutzamt, welches der LBdVP erst unterstellt (Jan. 1950), dann ganz aufgelöst und als Abteilung Feuerwehr weitergeführt wurde (März 1950) sowie die Transportpolizei seit Dez. 1949.
Bestandsinformationen:Die Akten der LBdVP sind, besonders für die Zeit 1945 - 1947, nur unvollständig überliefert. Unterlagen der ehemaligen Polizeiabteilung des 1. Vizepräsidenten fehlen gänzlich. Der Bestand enthält zum einen Unterlagen der Landesbehörde, gegliedert nach deren Abteilungen. Dabei ist zu beachten, dass zum Beispiel die Verwaltungspolizei in der Abteilung Paß- und Meldewesen aufgegangen ist, und sich die Betriebspolizei zwar organisatorisch von der Schutzpolizei löste, eine Trennung der Teilbestände aber nicht immer möglich war und entsprechendes Schriftgut in beiden Gruppen zu suchen ist. Akten des ehemaligen Landesbrandschutzamtes finden sich innerhalb der Abteilung Feuerwehr. Zum anderen ist Schriftgut nachgeordneter Dienststellen enthalten, welches vorwiegend aus Berichten, Rapporten und Statistiken besteht. Dabei ist einzig das Polizeipräsidium Magdeburg recht umfangreich überliefert, manche Kreisämter dagegen sind mit nur einer Akte vertreten. Inhaltlich reicht das Spektrum der Unterlagen von Organisations- und Personalfragen über Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistiken bis zu Polizeiaktionen zum "Schutz der Ernte" oder dem Kampf gegen Schwarzmarkt und - handel.

(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
 

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