K 13 Zerbst Kreisverwaltung Zerbst, 1850-1958 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:K 13 Zerbst
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kreisverwaltung Zerbst
Laufzeit/Datum (detailliert):1850-1958
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:16.90
Findhilfsmittel:Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Die Einrichtung von Kreisen geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie damit die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten.
Das Fürstentum Anhalt-Zerbst war 1797 auf die drei anhaltischen Teilfürstentümer aufgeteilt worden. Dabei waren die östlichen Teile um Coswig an Anhalt-Bernburg, der mittlere Teil an Anhalt-Köthen und der nördliche Teil um die alte Hauptstadt Zerbst an Anhalt-Dessau gefallen. Die ehemals Anhalt-Zerbster Teile von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurden 1849 zum Kreis Zerbst, dem sogenannten "Dritten Kreis" zusammengefügt. Sitz der Kreisdirektion war Zerbst. Die an Anhalt-Bernburg gefallenen Teile des Fürstentums Anhalt-Zerbst bildeten das Kreisamt Coswig. Nach der Vereinigung von Anhalt-Dessau-Köthen mit Anhalt-Bernburg 1863 wurde der Bernburger Kreis Coswig mit dem Kreis Zerbst vereinigt. Damit gehörte das gesamte anhaltische Gebiet nördlich der Elbe zum Kreis Zerbst. Eine Ausnahme bildete nur die anhaltische Exklave Walternienburg.
Die Kreise waren der Regierung. Abteilung des Innern nachgeordnet. Mit der Kreisordnung von 1870 wurden neben den Kreisdirektionen Kommunalverbände mit Korporationsrechten (Kreisausschuss) eingerichtet. Mit Gesetz vom 7. April 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, und an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet.
Im Zuge der Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung wurde 1935 die Stadt Zerbst aus dem Landkreis ausgegliedert und zur kreisfreien Stadt erklärt. Ebenfalls 1935 wurde Roßlau aus dem Kreis ausgegliedert und mit der Stadt Dessau vereint.
Mit Verordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 19. Februar 1946 wurde Roßlau rückwirkend zum 1. April 1945 wieder selbständige Stadt und Teil des Kreises Zerbst. Die auf preußischem Gebiet liegenden anhaltischen Exklaven Dornburg und Gödnitz wurden 1939 der Verwaltung des preußischen Kreises Jerichow I unterstellt. Staatsrechtlich unterstanden die beiden Gemeinden jedoch weiterhin dem Kreis Zerbst.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges am 8. Mai 1945 blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form und weitgehend ohne Veränderung in den Kreisgrenzen bestehen. Noch 1945 wurden dann antifaschistische Ausschüsse als Beratungsorgane für die Kreisverwaltungen eingesetzt, die bereits im Juni 1946 von den Beratenden Versammlungen abgelöst wurden.
Am 18. 12.1946 erfolgte der Erlass einer Kreisordnung für die Provinz Sachsen-Anhalt, nach der die gesamte Rechts-, Verwaltungs- und Finanzhoheit bei den Kreistagen lag. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung.
Die Provinz Sachsen war 1945 aufgrund eines Befehls des sowjetischen Oberkommandierenden durch Vereinigung der früheren preußischen Regierungsbezirke und jetzigen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg mit dem ehemaligen Freistaat Anhalt entstanden. 1946 wurde diese in die drei Bezirke Magdeburg, Halle und Dessau aufgeteilt. Die Stadt Zerbst, die bis dahin kreisfreie Stadt war, wurde 1950 wieder in den Landkreis Zerbst eingegliedert.
1952 wurden die Länder - so auch das Land Sachsen-Anhalt - aufgelöst und durch Bezirke ersetzt, und vierzig stark verkleinerte und zum Teil neugebildete Landkreise traten an die Stelle der alten Kreise. Die Gemeinden des früheren Kreises Zerbst wurden aufgeteilt auf den neuen Kreis Zerbst, Bezirk Magdeburg, und den neuen Kreis Roßlau, Bezirk Halle.
Bestandsinformationen:Der Bestand "Kreisverwaltung Zerbst" wurde 1995 vom Landesarchiv Magdeburg an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. In das Landesarchiv Magdeburg war der Bestand im Juli 1968 als Abgabe des Rates des Kreises Zerbst gelangt. Da das Ablieferungsverzeichnis als Findhilfsmittel unzureichend war, wurde der als unerschlossen angesehene Bestand von 1969 bis 1972 verzeichnet. Da der Bearbeitungszustand für die recht häufige Benutzung des Bestandes als unbefriedigend angesehen wurde, wurde Anfang 2000 die Kartei überarbeitet, und ein Findbuch entstand.
Es sind Akten zu folgenden Sachgruppen überliefert: -Kreistag, -Landrat, -Inneres und Personal, -Finanzen, -Arbeits- und Sozialfürsorge, Wohnraumbeschaffung, -Wirtschaft und Verkehr, Post und Fernmeldewesen, -Aufbau/Neubauernprogramm, -Land- und Forstwirtschaft (Bodenreform), -Gesundheits- und Veterinärwesen, -Volksbildung und Kultur
Zusatzinformationen:Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung [herausgelöste und hier eingeordnete Akteneinheiten aus den Beständen Kreisdirektion Zerbst bzw. Kreiskommunalverwaltung Zerbst] im Jahr 1973 (sogenannte Fercher Filme) und im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung im Jahr 1989.
 

Files

Files:
  • K_13_Zerbst--Findbuch.pdf
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=195639
 
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