C 92 Provinzialverband, 1701-1953 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 92
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Provinzialverband
Laufzeit/Datum (detailliert):(1701-) 1876 - 1945 (-1953)
Laufmeter:195.65
Findhilfsmittel:Findbuch, Überarbeitung 2010 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Nach der Provinzialordnung von 1875 trat an die Stelle des Ständischen Provinziallandtages, des Kommunalständischen Verbandes der Altmark und des Landarmenverbandes der Sächsische Provinzialverband. Er bildete einen mit den Rechten einer Korporation ausgestatteten Verband zur Selbstverwaltung der Angelegenheiten der Kreisverbände der Provinz. Sein Sitz war Merseburg.
Er strukturierte sich in den Provinziallandtag als gesetzgebendes Organ, den Provinzialausschuss als beschlussfassendes Verwaltungsorgan zwischen den Landtagen und den Landesdirektor (ab 1892 Landeshauptmann) mit den Landesräten und der Landesdirektion als ausführende Behörde.
Der Provinzialverband führte die Selbstverwaltungs- und die vom Staat als Auftragsangelegenheiten übertragenen Aufgaben seiner Vorgänger fort; beide Bereiche erweiterten sich insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg, so dass ihm schließlich mehr als 30 Außendienststellen unterstanden. Er war für folgende Bereiche verantwortlich:
• Mitwirkungsrecht bei Gesetzgebung und Verwaltung des Staates;
• Sozialaufgaben und Gesundheitspflege;
• Wirtschaftsförderungsmaßnahmen;
• Förderung von Wissenschaft und Kultur.
Im Jahre 1933 wurde die Selbstverwaltung aufgehoben, ihre Zuständigkeiten gingen auf den Oberpräsidenten über, der mit der Geschäftsführung den Landeshauptmann beauftragte. Die Aufgaben ordneten sich den verbrecherischen Zielen des Nationalsozialismus unter, so wurde die Hauptabteilung Volksfürsorge zuständig für die „Erbbiologische Bestandsaufnahme“ und betrieb die „Fürsorge für Geisteskranke, Epileptiker, Krüppel, Pfleglinge und andere Hilfsbedürftige“.
Die Auflösung der Provinz Sachsen im Juli 1944 wirkte sich auf den Provinzialverband nicht aus, er wurde ungeteilt dem Oberpräsidenten von Halle-Merseburg zugeordnet. Im Juli 1945 wurden die Einrichtungen des Provinzialverbandes als selbständige Behörden dem Präsidium der Provinz Sachsen unterstellt und nach der Verordnung vom 18. September 1945 in die Verwaltung der Provinz Sachsen überführt.
Bestandsinformationen:Die Akten wurden in den Jahren 1949 bis 1952 vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Die Laufzeit der Akten über die Landesheilanstalten, Blinden-, Taubstummen- und Erziehungsanstalten reicht maximal bis zum Jahre 1935, vermutlich ist die Überlieferung der Folgejahre in der Behörde vernichtet worden.
Zusatzinformationen:Neben den o.g. (nur geschätzten) 500 Karten und Zeichnungen befinden sich zahlreiche Karten und Zeichnungen eingeheftet in den Akten.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5955
 
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