C 91 Kommunallandtag der Altmark, 1825-1928 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 91
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kommunallandtag der Altmark
Laufzeit/Datum (detailliert):1825 - 1928
Laufmeter:8.00
Findhilfsmittel:Findbuch von 1964
Registraturbildner:Mit der Verordnung wegen zukünftiger Verfassung der Kommunallandstände der Kur- und Neumark vom 17.August 1825 erhielt - neben der Kurmark, Neumark, Oberlausitz, Niederlausitz und Pommern - auch die Altmark einen eigenen Kommunallandtag, der so lange bestehen bleiben sollte, wie es „die Verschiedenheit der Kommunalverhältnisse“ erforderte.Der Kommunallandtag der Altmark bestand von 1825 bis zu seiner Selbstauflösung im Jahre 1927 bzw. bis zu seiner gesetzlichen Aufhebung am 12. Juli 1929. Er tagte von 1826 bis 1927 in der Regel einmal im letzten Quartal eines jeden Jahres.
Der Kommunallandtag gliederte sich in drei Stände: die Ritterschaft, die Vertreter der Städte und die Abgeordneten der Landgemeinden. Alle Besitzer der mehr als 150 Rittergüter in den vier Altmarkkreisen (Stendal, Salzwedel, Gardelegen und Osterburg) waren berechtigt, als Mitglieder des ersten Standes und Virilstimmeninhaber auf dem Kommunallandtag persönlich zu erscheinen und abzustimmen. Der zweite Stand sollte von sieben gewählten Abgeordneten der Städte Stendal, Salzwedel, Gardelegen, Seehausen, Tangermünde, Osterburg und Werben sowie einem gemeinsamen Vertreter der Städte Bismark, Arneburg, Kalbe (Milde) und Arendsee gebildet werden. Zu den kollektiv vertretenen Städten trat später mit Wirkung vom 30. November 1857 noch die Stadt Klötze hinzu, die gemäß der Städteordnung vom 30. Mai 1853 im Jahre 1855 zur Stadt erhoben worden war. Sämtliche Abgeordneten der Städte mussten Magistratsmitglieder sein. Ihre Wahl bedurfte wie die der vier Vertreter des Bauernstandes der Bestätigung durch den Oberpräsidenten.
Der Vorsitzende des Kommunallandtags führte später den alten Titel des Landeshauptmanns der Altmark. Obwohl die Altmark seit 1815 in administrativer Hinsicht einen Bestandteil der Provinz Sachsen bildete, gehörte sie weiter zum ständischen Verband der Mark Brandenburg, hatte jedoch Anteil an den verschiedenen ständischen Angelegenheiten der Provinz Sachsen, wie dem Arbeitshaus in Groß Salze, der Irrenanstalt Nietleben und der Magdeburgischen Landfeuersozietät. Durch die neue Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 wurden die Angelegenheiten der Armenfürsorge und Krankenpflege den Provinzialständen übertragen. Gleichzeitig nahm man die Aufhebung der besonderen kommunalständischen Verbände in Aussicht. In der Altmark wurde der Kommunallandtag dann allerdings erst 1929 de iure aufgelöst. Bis dahin waren folgende Angelegenheiten des Verbandes von einiger Bedeutung: das Johanniterkrankenhaus, die Ständische Hauptsparkasse der Altmark und das Altmärkische Museum, die Wahl der altmärkischen Deichhauptleute, das Landarmen- und Feuerversicherungswesen der Altmark sowie die Verwaltung verschiedener adliger Stiftungen.
Bestandsinformationen:Der Bestand gelangte 1929 in das Staatsarchiv Magdeburg. Die überlieferte Registraturordnung des Bestandes wurde weitgehend beibehalten.
 

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