Identifikation |
Signatur: | C 30 Haldensleben |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Landratsamt und Kreiskommunalverwaltung Haldensleben |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1554, 1709 -) 1816 - 1945 (- 1950) |
Laufmeter: | 85.65 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. |
Bestandsinformationen: | Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.
Der relativ umfangreiche Bestand wurde in den Jahren 1949 und 1963 in zwei Ablieferungen aus dem Kreisarchiv Haldensleben übernommen sowie in den Jahren 1961 bis 1963 verzeichnet und unter weitgehender Berücksichtigung der Registraturzusammenhänge neu geordnet. Während der Bestand für das 19. Jh. relativ wenige Lücken aufweist, sind die Akten des 20. Jh. größtenteils im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen.
Bei dem online recherchierbaren Findbuch handelt es sich um die Verzeichnung aus den Jahren 1961 bis 1963, die im Jahr 2016 nur unwesentlich überarbeitet wurde. |
Zusatzinformationen: | Kreisgeschichte
Der Kreis Haldensleben führte von seiner Bildung im Jahre 1816 bis zur Vereinigung von Alt- und Neuhaldensleben und der Umbenennung in Haldensleben im Jahre 1938 die Bezeichnung Kreis Neuhaldensleben. Bis 1807 gehörten 35 Ortschaften des Kreises zum II. Distrikt, 31 Ortschaften und die Kreishauptstadt zum III. Distrikt des Holzkreises des Herzogtums Magdeburg sowie sechs Dörfer zur Altmark. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte der größere Nordteil des Kreises zum Distrikt Neuhaldensleben des Elbdepartements, während 22 Ortschaften im Süden des Kreises dem Distrikt Helmstedt des Okerdepartements zugeteilt waren. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war (Neu-) Haldensleben. Das Kreisgebiet blieb von 1816 bis zum Jahre 1929, als der Kreis Wanzleben die Gemeinde Gehringsdorf an den Kreis Haldensleben abtrat, unverändert. Die nächste Änderung ergab sich erst 1945, als die Gemeinde Offleben an den Landkreis Helmstedt (Land Niedersachsen) abgetreten wurde. Bei der Kreisreform vom Juni 1950 blieb der Kreis erhalten und wurde um 21 Gemeinden des Landkreises Gardelegen vergrößert, während 5 Gemeinden an den Landkreis Oschersleben abgetreten wurden. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 erhielt der Kreis im Norden 13 Gemeinden des Kreises Gardelegen, darunter auch die im Jahre 1946 eingegliederte ehemalige braunschweigische Exklave Calvörde, während er im Süden ein etwa gleich großes Gebiet an die Kreise Oschersleben und Wanzleben abtrat. Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 73 Ortschaften. Nach einer Reihe von Eingemeindungen und der Auflösung der selbstständigen Gutsbezirke waren es im Jahre 1939 mit der Stadt Haldensleben 55 Gemeinden. Außerdem gehörte ein Teil der Letzlinger Heide zum Kreis.
Literatur zur Kreisgeschichte: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen. Band 6: Provinz Sachsen.- Walther Hubatsch [Hrsg].- Marburg (Lahn), 1975. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg (Tektonikgruppe (Endstufe))
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5781 |
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