Identifikation |
Signatur: | C 135 I Eisleben |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Arbeitsgericht Eisleben |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1938 |
Laufmeter: | 0.01 |
Findhilfsmittel: | Findkartei von 2004 |
Registraturbildner: | Eine grundsätzliche Regelung der bis dahin zersplitteten Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgte durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926. In Anlehnung an die ordentliche Gerichtsbarkeit wurden Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und als 3. Instanz das Reichsarbeitsgericht geschaffen. Diese Gerichte waren für Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifparteien, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsrätegesetz zuständig. Das Arbeitsgericht Eisleben war in 1. Instanz tätig. |
Bestandsinformationen: | Es liegen lediglich zwei Akten über einen vor dem Arbeitsgericht Eisleben verhandelten Fall vor, die vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem übernommen worden waren. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=518035 |
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