Identifikation |
Signatur: | C 134 Halle |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Halle |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1931 -) 1939 - 1959 (1999) |
Weitere Hilfsmittel (PDF): | siehe unten unter »Dateien« Zwangsarbeiterinventar |
Laufmeter: | 23.98 |
Findhilfsmittel: | Findkartei von 1968, Überarbeitung 2009 |
Registraturbildner: | Durch die Verordnung vom 21. März 1933 wurde in jedem Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet. Der Zweck der Sondergerichte bestand darin, durch schnell gefällte harte Urteile jede Kritik am nationalsozialistischen System und alle Regungen des Widerstandes zu unterdrücken. Gerichtliche Voruntersuchung und Beweiserhebung waren für die Prozesse vor den Sondergerichten nicht eforderlich, Rechtsmittel gegen ihre Urteile nicht zugelassen. Lediglich Wiederaufnahmeanträge konnten gestellt werden, über die das Sondergericht dann selbst entschied. Nach der Verordnung vom 20. November 1938 wurde es dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen, alle in die Zuständigkeit der früheren Schwurgerichte und der Amtsgerichte fallenden Straftaten vor die Sondergerichte zu bringen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Zuständigkeitsbereich der Sondergerichte erheblich erweitert. Neben Verstößen gegen die Kriegswirtschaftsverordnung und gegen das Verbot des Abhörens ausländischer Sender kamen jetzt auch alle Delikte, die unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse begangen waren, vor den Sondergerichten zur Verhandlung. Für den Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg entstand bereits 1933 ein Sondergericht beim Landgericht Halle. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden weitere Sondergerichte gebildet; in Halle waren nunmehr zwei Kammern tätig. Diese verhängten auch bei vergleichsweise geringen Delikten zur Abschreckung für die Bevölkerung und ausländische Zwangsarbeiter Todesurteile. Durch Proklamation des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wurden die Sondergerichte aufgehoben. |
Bestandsinformationen: | Da die Strafprozessakten nach Abschluss des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden, wurde der Bestand Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Halle gebildet. Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Die Strafprozessakten aus dem Zeitraum 1933-1939 sind nicht überliefert (wurden offenbar durch "Feindeinwirkung" bei einem Bombenangriff im Frühjahr 1945 vernichtet). Die für die Forschung bedeutenden Akten der Kriegsjahrgänge sind jedoch größtenteils erhalten geblieben. Bestandsinhalt: Strafprozessakten einschließlich Handakten und Gnadenhefte. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): C 140 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Naumburg, 1875-1950 (Bestand)
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Files |
Files: | - LHASA_Zwangsarbeiterinventar_MER.pdf
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4159 |
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