Identifikation |
Signatur: | C 48 VIII |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Regierung Merseburg. Bezirkswohnungskommissar |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1869 - 1952 |
Laufmeter: | 4.00 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Bis 1918 war es trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen, die sozialen Mißstände im Wohnungswesen durch ein Wohnungsgesetz wenigstens teilweise zu mildern. Eine gewisse, freilich nur begrenzte Änderung der Verhältnisse trat im Ergebnis der Novemberrevolution ein. Im Jahr 1919 wurden die Länder durch die Reichsverordnung zur Behebung der dringensten Wohnungsnot verpflichtet, mit besonderen Vollmachten ausgestattete Bezirkswohnungskommissare einzusetzen. In Preußen übernahmen die Regierungen diese Aufgaben, bis sie 1940 auf die Gauleitungen der faschistischen Partei übergingen. Von der Regierung in Merseburg wurden die Aufgaben des Bezirkswohnungskommissars unter der Bezeichnung Gauwohnungskommissar des Gaues Halle-Merseburg (Wohnungs- und Siedlungsamt bei der Regierung Merseburg) wahrgenommen. |
Bestandsinformationen: | Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.06.01. Regierung Merseburg. Im Jahre 2012 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen. |
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Related units of description |
Related units of description: | verwendet für: C 48 Ie, 01.26. Kleinsiedlungswesen, Erbbaurecht (vacat) (Gliederungsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4250 |
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