Identifikation |
| Signatur: | A 53, R Nr. 86 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Dr. phil. et theol. Johann Ludwig Ruele, derzeit in Halberstadt, amtsenthobener Pfarrer zu St. Blasius in Quedlinburg
Konsistorium des kaiserlich freien weltlichen Stifts in Quedlinburg |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati sine clausula de relaxando arresto
Ruele wurde seiner Pfarrstelle zu St. Blasius in Quedlinburg enthoben. Als seine drei Kinder seinen Bruder, Dr. med. Christoph Heinrich Ruele, in Stargard am 30.06.1666 aufsuchten, wußten sie nichts vom Verbleib ihres Vaters. Die Kinder wurden auf Anweisung des Konsistoriums aus dem Pfarrhaus geworfen, als den Herren des Konsistoriums in Quedlinburg der kaiserliche Prozess ihres Vaters gegen sie bekannt gegeben wurde. Der Sohn, Hans Christoph, wurde vom Onkel in Stargard aufgenommen und die beiden Töchter vom Großvater in Reetz in der Neumark. Da durch einen Großbrand am 17.06.1666 in Stargard zwei reiche Straßenzüge vernichtet wurden, hatte Dr. Ruele in Stargard erhebliche Probleme mit der zusätzlichen Versorgung der Kinder seines Bruders. Ursache der Auseinandersetzung zwischen Pfarrer Ruele und dem Konsistorium in Quedlinburg war die Verordnung, daß Ruele als Pfarrer von St. Blasius die zum Tode Verurteilten bis zur Hinrichtung betreuen sollte. Da das Rathaus von Quedlinburg, wo die diesbezüglichen Urteile gesprochen wurden, zum Amtsbezirk von St. Benedikt gehörte, hatte der Pfarrer von St. Benedikt diese Aufgabe zu erfüllen und eine Rechtsauskunft Rueles bei den Schöppen von Leipzig bestätigte seine Auffassung. Im Zuge des aus der Rueleschen Weigerung kulminierenden Streits mit seinen Vorgesetzten erfolgte eine schonungslose Abrechnung Rueles von der Kanzel mit dem Superintendenten Jacob Nicolaus Rößer, der ständig betrunken war und stadtbekannt sein Amt zur eigenen Bereicherung ausnutzte. Ebenso ging Ruele gegen Hector Johann von Mitthoff, Kanzler des kaiserlich freien weltlichen Stifts zu Quedlinburg, vor, der nicht standesgemäß aus Geldgier eine reiche Gerbermeistertochter aus Quedlinburg heiratete. Der Streit ist gefüllt mit gegenseitigen Anschuldigungen, die seitens des Konsistoriums gegen den Pfarrer keine Grundlage haben dürften. Als es dann Ruele wagte, das RKG anzurufen, wurde er seines Amtes enthoben und o.g. Ereignisse nahmen ihren Lauf. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1663 - 1667 |
| Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | keine Angabe |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145859 |
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