Identifikation |
| Signatur: | A 53, R Nr. 85 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Christian Franz Rudolphi, Amtskammerrat, Herr auf Lochtum und wohnhaft zu Derenburg (Bekl.)
J.E., Freiherr von Brabeck, Drost zu Liebenburg, wohnhaft zu Hildesheim (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Familie von König verpfändete ihr Gut Lochtum an den Beklagten. Als 1744 der Rittmeister von König die Tochter des Klägers heiratete, wurde beschlossen, das Gut Lochtum wieder einzulösen. Es wurde vereinbart, daß bis zum 02.01.1753 der Kläger das Gut nutzen durfte und die Pachtgelder an den Beklagten zu zahlen hatte, damit die Schulden beim Beklagten tilgte. 1753 wurde nach gegenseitiger Aufrechnung das Gut richtig an den Kläger übergeben. Knapp zwei Jahre später, Ende 1754, warf der hier Beklagte dem Kläger vor, daß er um 500 Rtlr bei der Berechnung betrogen worden sei. Angeblich seien das die Gelder, die der vorherige Pächter des Gutes, Riesling, noch zu fordern hatte, die aber in der Berechnung nicht berücksichtigt worden waren. Bei der Argumentation des von Brabeck wurden diesbezüglich aber widersprüchliche Aussagen getroffen, außerdem war es unverständlich, warum von Brabeck erst 2 Jahre nach diesem Fehler Anstrengungen unternahm, diese 500 Rtlr erfolgreich einzufordern. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1744 - 1763 |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | R 4079 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145858 |
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