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A 53, R Nr. 84 Friedrich Andreas Rudolf, Bürgermeister der Stadt Nordhausen \ \ Johann Friedrich Jordan, Bürgermeister, derzeit Rat der Stadt Nordhausen, 1718-1796 (Akte)[Location: Wernigerode]
Identifikation |
| Signatur: | A 53, R Nr. 84 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Friedrich Andreas Rudolf, Bürgermeister der Stadt Nordhausen
Johann Friedrich Jordan, Bürgermeister, derzeit Rat der Stadt Nordhausen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1762 wurde Friedrich Andreas Rudolf, damals Senator im Rat von Nordhausen, nach Mühlhausen geschickt, um mit Graf de Chabot, Generalmajor und Kommandeur der dort lagernden französischen Truppen, über die Befreiung der Stadt Nordhausen von den durch Graf de Chabot befohlenen Versorgungslieferungen an die französischen Truppen zu verhandeln. De Chabot lehnte jegliche Verhandlung ab und bestand auf seinem Befehl. Darauf wandte sich Rudolf an den in Kassel sitzenden Generalfeldmarschall der französischen Armee, den Herzog de Broglie [Victor François, Herzog de Broglie, * 19.10.1718, verst. 30.03.1804], und erreichte dort, daß de Chabot den Befehl erhielt, die freie Reichsstadt Nordhausen zu verschonen und sich ob seines Verhaltens vor de Broglie zu verantworten. Kurz darauf, Mitte März 1762, mußten die Bürger Nordhausens zur Versorgung der Stadt aus dem Umland ihre Getreidemagazine anbrechen. Dabei geschah es, daß Graf de Chabot aus Rache wegen seiner Maßregelung durch Herzog de Broglie zwei Vierspännerwagen des Rudolf, mit 120 Scheffeln Korn aus Auleben kommend, in Heringen beschlagnahmen ließ. Rudolf war der einzige Bürger Nordhausens, der von solchen Requirierungen betroffen wurde. Für 1.000 Rtlr mußte Rudolf sein Eigentum von den Franzosen wieder loskaufen. Am 04.03.1777 stellte Rudolf vor dem Seniorenkolleg des Rates von Nordhausen den Antrag, ob nicht die Möglichkeit einer Entschädigung aus der Stadtkasse für den Schaden von 1762 bestünde, da er doch als einziger Bürger Nordhausens durch die Franzosen geschädigt wurde, und das nur, weil er beim Herzog de Broglie die Kassation des Befehls des Grafen de Chabot zum Nutzen aller Bürger von Nordhausen erreichen konnte. Durch Geldwertverfall waren die 1.000 Rtlr von 1762 im Jahr 1777 auf 1.749 Rtlr 23 gr 9,5 d berechnet worden. Der Rat von Nordhausen akzeptierte Rudolfs Argumente, zahlte ihm aber nur eine Entschädigung von 904 Rtlrn 18 gr 3 d aus. Rudolf war damit einverstanden und verzichtete auf den fast die Hälfte des wirklichen Verlustes ausmachenden Rest. Rudolf und der Rat von Nordhausen hielten das in einem juristisch einwandfreien Vergleich fest, womit die Sache eigentlich abgeschlossen war. 10 Jahre später, am 05.01.1787, Rudolf war Bürgermeister von Nordhausen, derzeit aber nicht der amtierende, stellte Johann Friedrich Jordan, Ratsmitglied, seitens der Tuchmachergilde den Antrag vor allen drei Ratsmannschaften, daß Rudolf die Entschädigung von 1777 sofort zurückzahlen solle. Rudolf wurde darauf des Ratssaales verwiesen und nach einer sofort erfolgten Abstimmung wurde ihm dann durch den amtierenden Bürgermeister Förstemann mitgeteilt, daß dem Antrag von Jordan die Mehrheit zugestimmt und somit eine sofortige Rückzahlung zu erfolgen hätte. Rudolf versuchte, in der Folgezeit in Nordhausen eine Klärung herbeizuführen, um sich nach vergeblichen Bemühungen an das RKG zu wenden. Bis Herbst 1788 wurde offensichtlich, daß der Rat von Nordhausen mit Jordan als Wortführer nicht gewillt war, zu dem Vergleich von 1787 zu stehen. Da aber Rudolf am RKG den Jordan anklagte, der ja lediglich den Antrag zur Rückerstattung der Gelder gestellt, aber nicht für die Entscheidung des Rates von Nordhausen auf Grund der Abstimmung verantwortlich gemacht werden kann, entschied das RKG zugunsten des Beklagten. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1718 - 1796 |
| Umfang: | 11 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | R 4077 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145857 |
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