A 53, C Nr. 14 Hildebrandt von Kreutz (Creutz), Herr auf Heuckewalde, Deutsch Eylau und Pölzig, Kriegs-Obrist in Preußen (Beklagte), vertreten durch seinen Verwalter auf Heuckewalde, Nicol Weiß \ \ Alexander von Ende, Herr auf Weißenborn sowie die fürstlich sächsischen Kommissare zu Zeitz (Kläger[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, C Nr. 14

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hildebrandt von Kreutz (Creutz), Herr auf Heuckewalde, Deutsch Eylau und Pölzig, Kriegs-Obrist in Preußen (Beklagte), vertreten durch seinen Verwalter auf Heuckewalde, Nicol Weiß

Alexander von Ende, Herr auf Weißenborn sowie die fürstlich sächsischen Kommissare zu Zeitz (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1435 erwarb Dietrich von Kreutz auf Erbkauf das Rittergut Heuckewalde vom Nonnenkloster zu Zeitz mit Bestätigung und Konsens des Bischofs Peter von Naumburg und dem Domkapitel mit allen Gerechtigkeiten. 1550 wurde durch Bischof Julius von Naumburg die Hoch- und Niederjagd, um die es in diesem Streit geht, explizit in die Lehndokumente eingefügt, obwohl sie in der allgemeinen Formulierung des Lehnbriefes von 1435 bereits einbezogen waren. 1615 verbot ohne Grund der postulierte Administrator des Bistums Naumburg, Herzog August von Sachsen, dem von Kreutz die Jagd in den Forsten von Giebelroth und Loitzschütz, obwohl diese Territorien zur Jagdgerechtigkeit des Rittergutes Heuckewalde gehörten. Das Urteil stützte sich auf das Ergebnis einer von ihm befohlenen Untersuchungskommission, deren Arbeit aber ausdrücklich davon bestimmt war, die Jagdgerechtigkeit Alexander von Ende zuzuerkennen.
Laufzeit/Datum (detailliert):1435 - 1616
Umfang:2,5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:C 897
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631130
 
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