Identifikation |
Signatur: | A 53, C Nr. 13 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wolff von Kreutz (Creutz), Herr auf Heuckewalde und Deutsch Eylau, Obrist in Preußen und Hauptmann auf Osterode (Beklagte), vertreten durch seinen Bruder Dietrich von Kreutz, zu Gera
Peter Cäsar, kursächsischer Hauptmann der Festung Pleißenburg zu Leipzig (Kläger), ab 1572 nach dessen Tod seine Vettern und Erben, die Brüder Melchior und Caspar Schubert zu Penig |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Vgl. dazu A 53, C Nr. 12. Während in C Nr. 12 die juristische Zuständigkeit zur Debatte stand, geht es hier um den Sachverhalt der Erbschaft selbst. Cäsars Forderungen gegen Wolff von Kreutz beliefen sich insgesamt auf 23.800 Taler, die sich zusammensetzten aus Kapital und Grundwerten aus der Hinterlassenschaft seines Onkels Paul Fasoll "aus dem Magdeburgischen" plus aufgelaufener Zinsen, Pachtgeldern und Entschädigungsforderungen. Seine Klage im Brandenburgischen hatte aber keinen Erfolg, denn seine Erbschaftsansprüche wurden abgewiesen. Darauf folgten die in C 12 geschilderten Vorgänge. Während des Streits am Reichskammergericht geschah durch die Kanzlei zu Zeitz die gewaltsame Immittierung des Cäsar in Heuckewalde am 14.03.1571. Am 12.07.1571 urteilte das Reichskammergericht auf die Rückgabe von Heuckewalde und lehnte die Erbansprüche des Peter Cäsar ab. Da aber der Cäsar am 12.06.1571 ermordet wurde, die Erben aber keine Ansprüche an Heuckewalde oder der preußischen Erbschaft geltend machten, verlief die Sache für die von Kreutz. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1570 - 1572 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | C 896 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631129 |
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