Identifikation |
Signatur: | A 53, C Nr. 12 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wolff von Kreutz (Creutz), Herr auf Heuckewalde und Deutsch Eylau, Obrist in Preußen und Hauptmann auf Osterode (Beklagte), vertreten durch seinen Bruder Dietrich von Kreutz, zu Gera
Peter Cäsar, kursächsischer Hauptmann der Festung Pleißenburg zu Leipzig (Kläger), ab 1572 nach dessen Tod seine Vettern und Erben, die Brüder Melchior und Caspar Schubert zu Penig |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Wegen einer Erbschaft des Peter Cäsar und seiner Schwester in Preußen, die aber Cäsar nicht durchsetzen konnte, wandte dieser sich mit Hilfe des Kurfürsten August von Sachsen an die Kanzlei des sächsischen Stifts Naumburg zu Zeitz und erreichte dort als Ausgleich für den preußischen Anspruch, den Wolff von Kreutz behauptete, einen Arrest auf das Gut des Wolff von Kreutz, Heuckewalde. Die Kanzlei zu Zeitz verurteilte den von Kreutz zur Zahlung von insgesamt 20.150 Talern (Erbschaft und Unkosten) oder als Ausgleich die Immittierung des Cäsar auf Heuckewalde. Die Appellation des von Kreutz am Reichskammergericht verlangte die Erkennung der Unwirksamkeit dieses Urteils, da sächsische Gerichte in dieser Frage nicht kompetent seien und Cäsar seine Ansprüche in Preußen geltend machen müsse. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1570 - 1572 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | C 895 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631128 |
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