Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 21 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Gläubiger des verstorbenen Georg Blanck: Haym von Brösicke, kurbrandenburgischer Rat und Hauptmann zu Lehnin, Herr auf Kuttschner (?), Georg von Haubitz, Caspar Pflug und Rudolph von Bynau für sich und ihren Pächter des Gutes Breitenstein, Thomas Ringler (letzterer Beklagte)
Wolff von Brandenstein, Herr auf Groß Böhlitz (Leipzig) (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis adecretorum definitivae habente
Die Kläger waren gemeinsam mit Wolff von Brandenstein Gläubiger des Georg Blanck. Sie verpachteten 1596 das Gut Breitenstein für jährlich 1.350 Taler an Thomas Ringler, der als Pächter gewählt wurde, weil er zu keinem Gläubiger engere Beziehungen hatte. Da aber Wolff von Brandenstein auf das Rittergut reflektierte, erreichte er mit der Begründung einer schlechten Bewirtschaftung durch Ringler vor Ablauf des Pachtvertrages seine eigene Immission. Da aber Ringler alle Vertragsbedingungen ordentlich erfüllte und die anderen Gläubiger sich durch den Alleingang des von Brandenstein betrogen sahen, wandten sie sich an das Reichskammergericht und erreichten die Kassation des Merseburger Urteils. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1596 - 1599 |
Umfang: | 3,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 1079 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2565874 |
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