Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 20 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich Bausse, Herr auf Großörner (Beklagter)
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzbistums Magdeburg, Kanzlei des Erzbistums Magdeburg zu Halle/S., Reinhard Wilhelm Meckbach, fürstlich magdeburgischer Rat und Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld, die Brüder Ernst und Friedrich Christoff, Grafen zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen und Schraplau und Sebastian Hacke, Herr auf Wolferstedt (letzterer Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandatum sine clausula, supplicatio ob controversam jurisdictionem competendi judice
Ostern 1559 erhielten die Grafen Volradt, Hans und Carl von Mansfeld, von Ernst von Trebrow, Herr auf Heldrungen, einen Kredit von 3.818 Talern für drei Jahre zu 6% Zinsen. Als Bürgen setzten die Grafen die Väter des Heinrich Bausse, ebenfalls Heinrich geheißen und des Sebastian Hacke, Jacob Hacke, sowie vier weitere Lehnsmänner ein. Nach 10 Jahren gab es den ersten Vergleich zwischen Trebrow und den Bürgen, die Trebrow 6.200 Taler zahlten. Der inzwischen verstorbene Heinrich Bausse d.Ä. hätte 885 Taler 15 Groschen zahlen müssen. Die Vormünder des noch unmündigen Sohnes Heinrich, Nicol von der Tann und Hans Bausse zahlten 400 Taler und verpflichteten sich, die Restschuld bis 1572 zu begleichen, was aber ausblieb. Als die Schuldsumme 1586/87 auf über 2.000 Taler angewachsen war, wurden dem Bausse weitere Lasten auferlegt, die ein anderer Bürge nicht zahlen konnte und dessen Erben juristisch nicht greifbar waren. Das war der Zeitpunkt, als Heinrich Bausse d.J. von den noch ausstehenden Schulden Kenntnis erhielt, als Sebastian Hacke juristisch gegen ihn vorging. Hackes Klage vor der Kanzlei des Erzbistums Magdeburg in Halle/S. löste zwischen den Grafen von Mansfeld und dem postulierten Administrator des Erzstifts einen Kompetenzstreit um die Gerichtsbarkeit aus. Während der Prozess vor dem Reichskammergericht lief, wurde das Gut des Bausse im Herbst 1596 von ca. 500 Dienstmännern Joachim Friedrichs verwüstet. Man versuchte des Bausse habhaft zu werden, um ihn hinzurichten. Das Reichskammergericht sprach 1597 Heinrich Bausse zwar nicht seiner Schulden frei, verbot aber die Sequestration seiner Güter. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1559 - 1597 |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 1117 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2565873 |
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