Identifikation |
Signatur: | Z 80 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Justizamt Reinsdorf |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1796 - 1865 |
Laufmeter: | 2.10 |
Findhilfsmittel: | vorläufiger Stand |
Registraturbildner: | Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig. Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Das Fürstentum Anhalt-Köthen bestand ursprünglich aus den Ämtern Köthen, Nienburg, Wulfen und Warmsdorf sowie einigen Gerichtsdörfern. Aus der Zerbster Landesteilung 1797 fielen die Ämter Roßlau, Lindau und Dornburg an Anhalt-Köthen.
1811 wurde im Fürstentum eine Justizorganisation nach französischem Vorbild eingeführt, was auf der unteren Ebene zur Einteilung des Landes in die sechs Distrikte Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf, Roßlau und Lindau führte. Bereits 1812 wurde die neue Staats- und Justizverfassung wieder aufgehoben. An die Stelle der sechs Distrikte traten das Stadtgericht Köthen und die Justizämter: Köthen, Reinsdorf, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf und Roßlau. Die Justizämter übten in ihrem Bezirk die Zivil- und die Kriminalgerichtsbarkeit in der ersten Instanz aus, beaufsichtigten die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, besorgten das Hypotheken-, Lehn- und Erbzinswesen und Vormundschaftssachen, beaufsichtigten das Polizei- und Konskriptionswesen sowie die Einquartierung fremder Truppen. Gleichzeitig bildeten die Justizamtleute mit dem Superintendenten die Kirchenkommission zur Beaufsichtigung der Kirchen und Schulen. Das Justizamt Reinsdorf wurde aus den ehemaligen fürstlichen Gerichten zu Reinsdorf, Görzig, Glauzig, Hohnsdorf, Gnetsch, Cosa und Fernsdorf sowie aus den adligen Gerichten zu Großweißandt, Kleinweißandt, Cösitz und Zeundorf und einigen Dörfern des ehemaligen Amtes Köthen gebildet.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen. |
Bestandsinformationen: | Akten des Justizamts Reinsdorf wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Justizamt Reinsdorf" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 70 Abteilung Köthen, 1316-1887 (Bestand)
siehe auch: Z 12 Lehnbücher, 1587-1878 (Bestand)
siehe auch: Z 11, 31. Amt Reinsdorf, 1733-1735 (Gliederungsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188684 |
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