Identifikation |
Signatur: | Z 20 |
Benutzungsort: | Dessau |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Landesregierung Bernburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1558 - 1863 |
Laufmeter: | 11.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2004 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Landesregierung hat sich aus dem fürstlichen Rat des 16. Jahrhunderts entwickelt. Als Institution nahm sie sowohl administrative als auch jurisdiktionelle Funktionen wahr, wobei sie unmittelbar den Befehlen des Fürsten bzw. Herzogs unterstand. Die Landesregierung führte als oberstes Landes-Justiz-Kollegium die Aufsicht über Landeshoheits-, Grenz-, Auswanderungs-, Steuer-, Lehns-, Zoll-, Innungs- und Polizeisachen sowie über alle Justizämter, Unter- und adligen Gerichte. Sie fungierte als erste Instanz in Rechtssachen der Eximierten (Schriftsässigen) und als zweite Instanz in den bei den Untergerichten verhandelten Rechtssachen. Von ihren Erkenntnissen ging die Appellation an die Reichsgerichte. Nach dem Aufhören der reichskammergerichtlichen Jurisdiktion stellte sie die oberste Gerichtsinstanz dar, jedoch wurden weiterhin Appellationen und fiskalische Prozesse an auswärtige Gerichte zur Einholung eines Spruches versandt. 1817 erfolgte für die anhaltischen Herzogtümer sowie Schwarzburg-Rudolstadt und -Sondershausen die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts in Zerbst, das bis 1849 existierte.
Nachdem bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Ressortabgrenzungen zwischen der Landesregierung und der Kammer erfolgt und die allgemeine Landespolizeiverwaltung von der bis 1796 bestehenden Polizei-Direktion und -Kommission auf die Regierung übertragen worden waren, übernahm die Regierung zum 01.01.1808 die bisher vom Konsistorium ausgeübte geistliche Jurisdiktion.
1832 wurde zur Beratung des Landesherrn bei wichtigen Haus- und Staatsangelegenheiten und zur Koordination der Arbeit der Landesbehörden ein Geheimer Konferenzrat eingerichtet, der in Auswirkung der Revolution von 1848 in ein Staatsministerium als Landesbehörde "zur obersten Leitung aller Zweige der gesamten Staatsverwaltung, sowohl der inneren als äußeren Angelegenheiten" umgewandelt worden ist. Auf der Grundlage des Landesverfassungsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg vom 14.12.1848 und einer Verordnung vom 07.01.1849 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz. Die bisherigen Verwaltungsaufgaben der Landesregierung gingen auf die Kammer über, die nunmehr die Bezeichnung "Regierung" trug. Die Landesregierung Bernburg wurde entsprechend ihrer verbliebenen jurisdiktionellen Funktion in ein "Appellationsgericht" verwandelt. |
Bestandsinformationen: | Akten der Landesregierung Bernburg gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Bernburg 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 vorliegt.
Weitere Akten der Landesregierung wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Regierung Dessau, der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und den anhaltischen Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem Provenienzbestand formiert worden sind. Im Jahr 1997/98 wurde mit der Erschließung des Bestandes begonnen, die 2003/2004 fortgesetzt und abgeschlossen worden ist. |
|
|
Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 18 Abteilung Bernburg, 1316-1901 (Bestand)
siehe auch: Z 219 Appellationsgericht Bernburg, 1849-1864 (Bestand)
siehe auch: Z 113 Regierung Bernburg, 1744-1871 (Bestand)
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188248 |
|