F 147 Bergamt Wernigerode, 1730-1944 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:F 147
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bergamt Wernigerode
Laufzeit/Datum (detailliert):1730 - 1944
Laufmeter:1.00
Findhilfsmittel:Findbuch von 2006 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Mittels Reskript vom 31. Juli 1867 verfügte Otto zu Stolberg-Wernigerode, die Eigenständigkeit des bis dahin mit der gräflichen Kammer verbundenen Bergamtes zu Wernigerode.
Jenes Amt führte bis Oktober 1890 die Bezeichnung "Gräflich Stolberg-Wernigerödisches Bergamt zu Wernigerode". Ab 26. Oktober 1890, mit Verleihung des Fürstentitels an die Familie, trat an Stelle der Bezeichnung "Gräflich ..." der Titel "Fürstliches ...".

Im Jahre 1867 ernannte Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode den Kammerdirektor Hermann Gottsched zum Vorsitzenden, den Kammerrat Friedrich Boess, Kammerassessor August von Hoff und den Hüttendirektor Adolph Erbreich zu Mitgliedern des gräfliches Bergamtes.
Zwischen 1868 und 1868 fanden umfangereiche Verhandlungen zwischen dem gräflichen Haus umd dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sowie dem Oberbergamt zu Clausthal statt, um eine Neuregelung der Bergregalverwaltung in der Hohnsteinischen Forst zu erreichen. Mit Unterzeichnung des Vertrages im Jahre 1869 wurden die Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 und Einführung der Verordnung für die Provinz Hannover vom 8. Mai 1867 als maßgebend anerkannt.
Nach Rechtslage erhielt das Oberbergamt Clausthal sowie deren Oberberbehörde, der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Oberaufsicht über die Verwaltung des strittigen Bergregals.
Dem Regalinhaber die Verwaltung des Bergregals zugesprochen, jedoch aufgrund der Zweckmäßigkeit dem Revierbeamten zu Goslar gestattet.
Das gräfliche Bergamt war für die Annahme der Mutungen zuständig und stellte die Verleihungsurkunde, nach vorheriger Prüfung durch das zuständige Oberbergamt, aus. Des Weiteren setzte das gräfliche Bergamt die zu entrichtenden Bergwerkssteuern fest und erhob diese.

Mit Vertrag vom 5. Januar 1873 mit der königlichen Klosterkammer zu Hannover wurde die Verwaltung des Bergregals auf Steinkohlenbergbau im Stiftsgebiet Ilfeld dem regierenden Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode abgetreten, so dass mit Übergang des Besitzes sämtliche Verwaltungs- und Aufsichtsrechte auf das gräfliche Bergamt zu Wernigerode übergingen.
Daraufhin folgten umfangreiche Verhandlungen mit dem Oberbergamt zu Clausthal, die im Dezember 1873 zum Vertragsabschluss führten, in dem letztendlich das gräfliche Bergamt mit den Rechten eines königlichen Oberbergamts ausgestattet wurde.

Mit dem Gesetz zur Überführung der privaten Bergregale und Bergregalitätsrechte an den Staat vom 29. Dezember 1942 in Verbindung mit dem zwischeen dem Preußischen Staat und Botho Fürst zu Stolberg-Wernigerode geschlossenen Bergregal-Aufhebungsvertrag, vom 17. Februar und 10. März 1942, wurde das fürstliche Bergamt zu Wernigerode aufgelöst und die Aufsicht über die Bergwerke zum 1. April 1943 dem Oberbergamt zu Clausthal-Zellerfeld übertragen.
Bestandsinformationen:Die in der Bergamtsregistratur vorhandenen Akten wurden nach dem 1. April 1943 von Wernigerode an das Oberbergamt nach Clausthal-Zellerfeld übersandt.

Im Rahmen des Kulturaustausches zwischen der ehemaligen DDR und der BRD gelangten die Archivalien des Bergamtes Wernigerode im Jahre 1986 in das damalige Staatsarchiv Magdeburg. Hier wurde der vorliegende Bestand F 147 neu gebildet, die Akten, Karten und Risse geordnet und verzeichnet.
Im Februar 2015 erfolgte die Retrokonversion des Bestandes sowie die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsinformation.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
F 78 Bergrevier Goslar, 1821-1937 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1097064
 
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