Z 4 IV, 349b Nr. 3 (fehlt) Merten Ritzeners, wohnhaft zu Gröbzig, Klagen, wie ihm seiner gnädigen Fürstin und Frau Voyt mit Namen Curt Schmitt in Jahr als man schreibt nach Christi Geburt 88 auf seine Freiheit diene und seine Vorfahren je und je von der Herrschaft von Anhakt gehabt hätten, gefalle

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 349b Nr. 3 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Merten Ritzeners, wohnhaft zu Gröbzig, Klagen, wie ihm seiner gnädigen Fürstin und Frau Voyt mit Namen Curt Schmitt in Jahr als man schreibt nach Christi Geburt 88 auf seine Freiheit diene und seine Vorfahren je und je von der Herrschaft von Anhakt gehabt hätten, gefallen sei und ihm darin einen Knecht, genannt Hans Rumoldt, darnieder geschlagen und gehauen auf den Tod und mit seiner eigen Gewalt solches begangen und denselben verwundeten Knecht aus der Freiheit weggetragen und mit ihme gehandelt nach seinen Gefallen, hätte er solche Gewalt geklaget zu Bernburg und solch Vornehmen von jemand, oder von keinen Voyt zu leiden vermeinet, nach dem er solchen Hof mit solcher Freiheit als andere gute Manns aus der Ritterschaft von der Herrschaft zu Anhalt hätten gekauft habe, so frei ihm aber über alle seine Klage keines zu Hilfe kommen, hätte er unter allen erdacht und mit einem, genannt Paul Petz, auf die Zeit zu Halle gesessen, gekauft mit Wohnhöfen, als nämlich den Hof zu Gröbzig in seine Behausung überzogen, hätte er ihn gern geräumet, er aber ihn zu Halle an den Hof in die Gewähre nicht bringen können; über dasselbe hätte er einen mit zwei Pferden zu sich nehmen müssen, so das er bei ihme ein Viertel Jahr auf Kamps zu Gröbzig in der Wohnung gesessen, darüber ihm die Fürstin und Frau zu Bernburg geboten, er sollte ausziehen und räumen, bei 30 Gulden zum poen; über solches ihr gewaltiges Gebot habe er sein Gut räumen müssen und das Gut zu Halle noch ein in die Gewähre kriegen können, des zoges er in merklichen und im verwindlichen Schaden kommen sei - item sei der Voyt, Curdt Schmedt, auch kommen mit seiner Gewalt, ihme aus seiner Freiheit ohne Gerichtsklage und Forderung eine Kuh genommen und einen in der alten Stadt Bernburg für 25 Groschen geantwortet - item ihm auch für seinen Hof von gemelten Voyte ein Gericht geleget und geklaget zu seinen Salpeter, den er in seiner Hausung gehabt, auf zwölf rheinische Gulden, die er an dem Salpeter vergnügen müssen und doch vor der Schuld der zwöl Gulden nicht gewusst auch ein mit ihnen zu der Rechnung kommen können
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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