Z 4 IV, 351b Nr. 4 (fehlt) Albrechts von Beltz Klage, wie von seinen gnädigen Herrn Graf Woldemar, er zu Lehen gehabt habe neun Hufen zu Hantzgendorf, do er Zehnt und Zinse angehabt und die Güter Heinrich, seinen Sohne abgetreten, dann sie zu dem Gute zu Wörbzig gehörig: Nun hätte die Frau von Ber[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 351b Nr. 4 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Albrechts von Beltz Klage, wie von seinen gnädigen Herrn Graf Woldemar, er zu Lehen gehabt habe neun Hufen zu Hantzgendorf, do er Zehnt und Zinse angehabt und die Güter Heinrich, seinen Sohne abgetreten, dann sie zu dem Gute zu Wörbzig gehörig: Nun hätte die Frau von Bernburg ihm solche Hufen genommen und die unter ihnen Pflug zu Gröbzig gewandt und ih sein Lehen und Zinse wüste gemacht, die er dann eines teils bei vierzehn Jahr entporen hätte und in wendig 6 Jahren sei durch gemelter Fürstin Voyt von einen Manne im Pferd desgleichen von einem eine Kuh zum Abzuge, ihm zum Verdruss und Schaden genommen und ihm ein Gut wüste gemacht, do er lehen und alle Jahr vierzehn Silbergroschen für Zinse angehabt und den Acker, nämlich drei Hufen, zu demselbigen Hofe gehörig, auch unter den Pflug zu Gröbzig genommen. Auch hätten der Frauen Leute die von dem Dodendorf seinen Schöffen in seinen Gerichten mit eigener Gewalt und unverklagt gegriffen und aus den Gerichten geführt, auch sechs Hofe zu Hantzkendorf, do er Lehen und Zinse angehabt hätten ihm die Amtleute die Mauren abgebrochen und gen Gröbzig gefähret
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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