Z 4 IV, 346b Nr. 2 (fehlt) An die hochgeborenen Fürsten, Otto Boers Klagen und Bericht, wie ihm seine zu Gröbzig vom Fürsten zu Lehn gehabte Güter verwüstet und durch welche Ursache er sich aus derselben Lande gewandt habe, nämlich er hätte eine der Kapellen St. Catharina vor der Burg Gröbzig gele[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 346b Nr. 2 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:An die hochgeborenen Fürsten, Otto Boers Klagen und Bericht, wie ihm seine zu Gröbzig vom Fürsten zu Lehn gehabte Güter verwüstet und durch welche Ursache er sich aus derselben Lande gewandt habe, nämlich er hätte eine der Kapellen St. Catharina vor der Burg Gröbzig gelegene angehörige wüste Hofstätte mit Wissen und Willen des Herrn, der solche Kapelle mit Messen, als sich gebühret, verheget und derselbe Priester derselben Kapelle je und je bei seines genädigen Herrn gezeiten, gottseliger des zu tun gehabt, zu bauen angefangen davon jährlich dem Priester ein Gulden zu Zins zu geben und solcher Hof je und je der Kapelle habe gehört, auf solches er es jetzo angenommen und gebauet und wann er den Salpeter zu Süden anhübe, so sollte der Guldenzins das Jahr auch angehen und darnach alle Jahr auf das der Gottesdienst sollte gemehret werden; darnach hätte er Hans Grüdingen zu sich genommen und mit dem aufgleichen Part und Teil fünf Jahr gesotten, darnach habe sich Hans Grüding lassen vermerken, nicht mehr auf die Hälfte zu sitzen oder zu sieden, es sollte einer dem anderen ablegen, hätten sie von beiden Parten mit Zuziehung ihrer bei den Freunden sich in Güte scheiden lassen, also das er ihm genannten Grüdingen sollte ablegen und er von der hätten Abzug tun; wie dem allen sei Grüding der Scheidung zu wieder können und habe die nicht halten wollen und mit Hilfe der Fürstin und Frau zu Bernburg ihn so davon gedrungen, so das Grüding ihn do abgelegt und er solche heiligen Güter behalten, also das weder der Priester noch die Heiligen die Zinse hätten, darnach habe er auch einen freien Stadte, welche von Alters her dem Altar Marien Magdalenen und Gürgen in der Pfarrkirche zu Gröbzig gelegen, welcher Altar von den Boersen fundiert und gestiftet, eine Hütte in Meinung dem Altar zu Nutz zu bauen begunt, das ihm gemelte Fürstin auch nicht statten wollen und wo er anhübe zu bauen, sie eher selber mit ihren Händen das zubrechen wollte, andere Händel mehr und welcherlei zuschlagen wollen, hierdurch ihre Ungunst ihme keinerlei zusatten wollen, dadurch er sich aus dem Lande unter andere Herrschaft gewandt hätte, auch davon an den zu Gröbzig von der Herrschaft zu Anhalt gehabten Lehengüter an Acker und Korn, an dem Hof am Gebäude, anfahrender habe, mehr dann 700 oder 800 Gulden zu Schaden genommen. Auch habe er im wüsten Dorf, genannt Abestorf, jährlich um einen Zins von dem Kloster und Abt zu Halberstadt mit aller Gerechtigkeit als das Kloster gehabt, jedoch geschehe ihm von der Fürstin merklicher Einfall an solcher Gerechtigkeit, da er sein Geld vorgegeben habe und nach alle Jahr die Zinsen geben müsse. Auch habe sein Vater Jan Boers je und je ein wüste Dorf gehabt und auf der Marke fünf Hufen Acker mitnahmen auf Papendorfer Marke, die Höfe und die Weide daselbst zu Papendorf zu gebrauchen und solche Güter von der Herrschaft zu Anhalt zu der lehen und in das Gerichte zu Gröbzig zu der Burg gehörende, und so er nun auch solche Güter von der Herrschaft zu Anhalt ihm zu lehen gesucht habe, sei ihm von seinem grnädigen Herrn Graf die Lehen zugesaget, jedoch über das Kommen ihn ein Einfall, nämlich durch Nickel Hanfstengel, der sich solches Dorfes, Weide und Höfe unter Winde mit seiner eigenen Gewalt und tue das aus, aus wem er wolle. Auch habe vielgemelte Fürstin auf der Mark Papendorf ihm eine Hufe Ackers genommen und unter ihrem Pflug gebracht, item von der abgemelten Fürstin Voyte habe sich offen begeben, das sie ihrer freien Höfe nicht geachtet und darin gelaufen und gehandelt nach ihrem Willen und nicht geschont der Freiheit die sie je von der Herrschaft und auch in der Zeit Grafen Berndt, gehabt hätten und obgenannte Fürstin ihnen auch so gelobet zulassen, so als von Alters gewesen sei, jetz aber von ihrer Gnaden Voythe gebrochen
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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