Identifikation |
Signatur: | Z 11, 20. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amt Hoym |
Laufzeit/Datum: | 1684 - 1897 |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1864 - 1897 |
Zusatzinformationen: | Das Fürsten-, später Herzogtum Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym. Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben jedoch mit ihren bisherigen Kompetenzen als Justizämter bestehen. Sie waren der Landesregierung unterstellt und fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen. Zum Justizamt Hoym gehörten die Stadt Hoym und die Dörfer Frose und Reinstedt. Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): Z 39 Amt und Justizamt Hoym, 1662-1860 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=921591 |
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