Z 11, 19. Amt Hohenerxleben (Adlige von Krosigk´sche Gerichte zu Hohenerxleben), 1765-1849 (Gliederungsgruppe)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 11, 19.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amt Hohenerxleben (Adlige von Krosigk´sche Gerichte zu Hohenerxleben)
Laufzeit/Datum:1765 - 1849
Laufzeit/Datum (detailliert):1765 - 1849
Zusatzinformationen:Die 1205 erstmals erwähnte Befestigungsanlage Erxleben erwarben 1435 die Herren von Hoym von der Familie von Freckleben. Die Burg wurde 1466 an die Familie von Krosigk verliehen, während Niedererxleben im gleichen Jahr an den Rat der Stadt Magdeburg verkauft worden ist. Lorenz von Krosigk kaufte das Gut zusammen mit dem Gut Rathmannsdorf zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Nach dessen Tod wurde der Gutskomplex zweimal innerhalb der Familie geteilt und wieder zusammengeführt.
In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Landesregierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde.
Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an neu gebildete Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
 

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