Z 4 IV, 190 Nr. 8 Der verordneten Doctorum des kurfürstlich sächsischen Hofgerichts zu Wittenberg hochgedachte seine fürstlichen Gnaden erfolgtes Urteil, dass man seiner fürstlichen Gnaden verstorbenen Vetter ein Rittersitz zu Sollnitz samt neun Hufen Landes als ein angebeten Angefäll aus Gnaden d[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 190 Nr. 8

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Der verordneten Doctorum des kurfürstlich sächsischen Hofgerichts zu Wittenberg hochgedachte seine fürstlichen Gnaden erfolgtes Urteil, dass man seiner fürstlichen Gnaden verstorbenen Vetter ein Rittersitz zu Sollnitz samt neun Hufen Landes als ein angebeten Angefäll aus Gnaden dergestalt verschrieben, dass ausdrücklich der Ritterdienst daran vorbehalten worden und wann das solch verschriebene Lehengut zu Sollnitz von dem Besitzer und Inhaber desselben ohne einige Weigerung, je und alle Wege mit einen ganzen Pferede über undenkliche und rechts verwährte Zeit auferfordern, also verdienet worden, zu beweisen ist. So sei auch der einzige Besitzer, solchen Ritterdienst mit einem ganzen Pferde seine fürstlichen Gnaden zu tun schuldig und habe sich auf solchen Fall mit denen in dem ihnen zugeschickten Berichts angezogenen Ursachen wieder dieselbige nicht zu behelfen
Laufzeit/Datum (detailliert):keine Angabe
 

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