Identifikation |
Signatur: | K 21 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Landeskreditbank Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1932 -) 1945 - 1950 (- 1954) |
Laufmeter: | 22.10 |
Findhilfsmittel: | Ablieferungskartei |
Registraturbildner: | Vorgängerin der Landeskreditbank Sachsen-Anhalt war die durch Verordnung über die neue „Bank der Provinz Sachsen“ gegründete Landesbank. Sie begann ab 11. Aug. 1945 mit Sitz in Halle ihre Tätigkeit unter der Aufsicht des Präsidenten der Provinz. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich auf die Kontoführung für Privatpersonen und Firmen sowie auch für Unternehmen und Organisationen der Provinzialverwaltung, auf die Durchführung des bargeldlosen Bankverkehrs in der Provinz, auf die Annahme von Einlagen von Privatpersonen, auf Kassengeschäfte für die Provinzialverwaltung, auf die Herausgabe kurzfristiger Darlehen sowie auf die Unterbringung von Anleihen der Provinzialverwaltung. Des Weiteren war der Bank die Leitung der neuzuschaffenden Stadt- und Kreisbanken im Gebiet der Provinz Sachsen übertragen worden. Mit dem Landesgesetz vom 14. Mai 1947 erhielt sie die Bezeichnung Landesbank Sachsen-Anhalt und mit dem Gesetz über die Änderung dieses Gesetzes vom 5. Nov. 1947 schließlich Landeskreditbank Sachsen-Anhalt. Die Landeskreditbank unterstand der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen. Sie war eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle und berechtigt, Filialen und Zweigstellen im Land Sachsen-Anhalt zu unterhalten. Im Zuge der o.g. Namensänderungen der Bank wurden ihre bisher meist als Stadt- und Kreisbanken firmierenden Niederlassungen ausnahmslos umbenannt und führten dann jeweils den Namen Landeskreditbank Sachsen-Anhalt mit dem Zusatz Filiale, Kassen- oder Zahlungsstelle und der Ortsbezeichnung. Die Landeskreditbank Sachsen-Anhalt hatte die Aufgabe, den öffentlichen und privaten Geld-, Zahlungs- und Kreditverkehr zu pflegen, dem Sparbedürfnis der Bevölkerung zu dienen und die bankgeschäftlichen Bedürfnisse der Wirtschaft zu befriedigen. Ihr oblagen insbesondere folgende Geschäfte: Kredit- und Realkreditgeschäft, Kassen-, Überweisungs- und Scheckverkehr, Verwahr- und Schließfachgeschäft, Wechsel- und Wertpapiergeschäft. Kontokorrent- und Spargeschäft, Abwicklung von Alt- und Zwischendebitoren sowie ab 1949 auch Westzonenbankforderungen, Umbewertung von Altguthaben, Geschäfte im Innerdeutschen Warenverkehr und Außenhandel. Mit dem Gesetz über die Eingliederung von Kreditinstituten in die Deutsche Notenbank vom 22. März 1950 ging mit Wirkung vom 1. Jan. 1950 auch die Landeskreditbank Sachsen-Anhalt mit allen Aktiven und Passiven auf die Deutsche Notenbank über.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995. |
Bestandsinformationen: | Der Bestand umfasst Schriftgut der Jahre 1945 – 1950, in einzelnen Fällen bereits ab 1932 und darüber hinaus bis 1954. Die Überlieferung erstreckt sich hauptsächlich auf Verhandlungen mit der SMA, die Durchführung von SMA-Befehlen, auf Reparations- und Währungsreformangelegenheiten, auf Kreditgeschäfte und auf die Abwicklung von Altdebitoren; sie enthält Geschäftsberichte und Bilanzen der Bank, Bestandsabgrenzungen sind noch durchzuführen.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: K 7, Nr. 3971 Verwaltungsrat der Landeskreditbank Sachsen-Anhalt, 1947-1949 (Akte)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6600 |
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