Identifikation |
Signatur: | K 7 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Ministerium für Land- und Forstwirtschaft |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1848 -) 1945 - 1952 (- 1956) |
Laufmeter: | 129.50 |
Findhilfsmittel: | Findkartei |
Registraturbildner: | Mit der Bildung der Provinzialregierung im Dez. 1946 ging aus der bisherigen Abt. Land- und Forstwirtschaft sowie der Abt. Handel und Versorgung der Provinzialverwaltung das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Handel und Versorgung hervor. Im Juli 1948 wurde dieses Ministerium in zwei Ministerien aufgeteilt, und zwar in das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und in das Ministerium für Handel und Versorgung. Das breite Tätigkeitsgebiet des Ministeriums bzw. seiner Vorgängerabteilungen umfasste in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft u.a. auch die Landeskultur und den Ackerbau, die Viehwirtschaft und das Veterinärwesen, den Waldbau und die Wiederaufforstung. Es wurde im Sept. 1947 durch die Eingliederung der bisher zum Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gehörenden Abt. Wasserwirtschaft (einschließlich Wasserrecht und Wasseraufsicht) erweitert. Die zentrale Aufgabe des Ministeriums ergab sich aus der Verordnung über die Bodenreform vom 3. Sept. 1945, die das Präsidium der Provinz Sachsen als erstes der fünf Länder der SBZ erlassen hatte. Die geschäftsmäßige Bearbeitung aller Bodenreformangelegenheiten konzentrierte sich im Ministerium in der Abt. bzw. Hauptabt. Landwirtschaft, v.a. in deren Referat bzw. Hauptreferat (zeitweise auch Abt.) Agrar- und Bodenordnung. Die Durchführung der Bodenreform bestimmte jedoch im starken Maße auch die Arbeit der übrigen Strukturteile des Ministeriums, dem im Apr. 1950 das Sekretariat der bisher beim Innenministerium ressortierenden Landesbodenkommission unterstellt wurde. Die Provinzial- bzw. Landesbodenkommission (1. Sitzung am 1. Okt. 1945, tätig bis Sommer 1952) war die höchste Instanz in allen Fragen der Bodenreform. Sie erließ die Ausführungsbestimmungen zur Bodenreform, entschied in allen Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung, besonders in Fragen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts sowie in der Auslegung der gesetzlichen Vorschriften. Daneben hatte sie sich folgende Angelegenheiten vorbehalten: das Vorschlagsrecht an das Präsidium der Provinz über die von der Aufteilung auszunehmenden Güter als Musterwirtschaften, die Feststellung der Waldflächen, die zur Aufteilung freigegeben werden sollten, und die Beschlussfassung über die Beschlagnahme und Enteignung der Wirtschaften der Personen, die in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen aktiv tätig gewesen waren bzw. sich persönlich an Verbrechen beteiligt hatten. Zur Entlastung der Provinzial- bzw. Landesbodenkommission bestanden bis 30. Juni 1947 in den drei Verwaltungsbezirken des Landes Bezirksbodenkommissionen als Zwischeninstanzen zu den Kreis- und Gemeindebodenkommissionen, denen wiederum die praktische Durchführung der Bodenreform, d.h. die Enteignung des Großgrundbesitzes und die Landverteilung oblag. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde im Juli 1952 aufgelöst, seine Fachaufgaben wurden auf die Räte der Bezirke Halle und Magdeburg übergeleitet.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
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Bestandsinformationen: | Der Bestand gliedert sich in Anlehnung an Struktur und Aufgaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Stand Jan. 1949, in folgende Hauptgruppen: - Ministerbüro - Abt. Personal, Haushalt und Verwaltung, u.a. auch Akten zu Bodenrechtangelegenheiten - Abt. Landwirtschaft, u.a. Akten zu Landeskultur und Ackerbau, Agrarstatistik und Planung, Bodennutzungserhebungen, Agrar- und Bodenordnung, zum Bodenrecht, zum landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen, zu Agrartechnik, Viehwirtschaft und Veterinärwesen, zur landwirtschaftlichen Forschung und Berufsausbildung, zum Gestüts- und Rennwesen, zum Naturschutz, zur Fischwirtschaft und über die Verwaltung der Landesgüter - Abt. Forstwirtschaft, u.a. Akten zur Bodenreform, zu Waldbau, Wiederaufforstung und zur Forstnutzung - Abt. Wasserwirtschaft, u.a. Akten zu Hochwasserschutz und Wassernutzung, Wasserversorgung, zur landwirtschaftlichen Wasserwirtschaft, zur Abwässerbehandlung und zum Wasserrecht - Referat Investitionen. Einen Überlieferungsschwerpunkt im Bestand bildet das vorrangig beim Referat Agrar- und Bodenordnung entstandene Schriftgut zur Durchführung der Bodenreform, zu Bodenrecht, Siedlung und Umlegung landwirtschaftlichen Besitzes (Flurbereinigung); v.a. sind auch die Sitzungsprotokolle und Beschlüsse der Landesbodenkommission Sachsen-Anhalt hervorzuheben. Die Überlieferung zur Wasserwirtschaft schließt das Schriftgut der Abt. Wasserwirtschaft des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr mit ein. Die Laufzeit einiger Akten über den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehr geht bis in das Jahr 1934 zurück und reicht vereinzelt bis in das Jahr 1955. Im geringen Maße betrifft das u.a. auch Unterlagen über den Naturschutz (ab 1933) und über Fachschulen (ab 1937).
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
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