Identifikation |
Signatur: | K 10 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1907 -) 1945 - 1952 (- 1957) |
Laufmeter: | 88.80 |
Findhilfsmittel: | Findkartei |
Registraturbildner: | Das Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft ging am 3. Dez. 1946 aus der zuletzt dem Vizepräsidenten Ernst Thape (SPD/SED) unterstellten Abt. Volksbildung der im Juli 1945 gebildeten Provinzialverwaltung hervor. Neben Aufgaben auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, Kunst und Literatur oblag dem Ministerium unter Federführung seiner Schulabt. (ab 1950 Hauptabt. Unterricht und Erziehung) auch die Vorbereitung und Durchführung des 1946 erlassenen Gesetzes über die Schulreform. Die Struktur des Ministeriums (ab Sept. 1949 Ministerium für Volksbildung) änderte sich mehrfach. Auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 156 vom 20. Juni 1947 wurde sie um die Abt. 4 Landesjugendamt erweitert, deren Hauptaufgaben in der Jugendförderung, dem Jugendschutz und der Jugendbetreuung bestanden. Diese Abt. wurde im Aug. 1950 als selbständige Abt. aufgelöst und als Referat Jugendhilfe und Heimerziehung der Hauptabt. Unterricht und Erziehung angegliedert, während das Adoptiv- und Pflegekinderwesen sowie die Amtsvormundschaften auf das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen übergingen. Das Landesamt für Naturschutz und Kulturpflege wurde ab 1. Apr. 1948 als Abt. geschaffen, betreute Archive und Museen und übernahm bis dahin vom Landeskonservator wahrgenommene Aufgaben, wie die Erfassung von Kunst- und Kulturgut aus der Bodenreform und die Naturpflege. Zur grundsätzlichen Planung und Koordinierung der Kulturarbeit wurde 1948 im Ministerium der "Landesausschuß für Kulturarbeit in den Betrieben und auf dem Lande" gegründet. Im Juni 1948 entstand für kurze Zeit als selbständige Abt. die Landesbild- und Lehrmittelstelle. Sie leitete und koordinierte die gesamte Film-, Lichtbild-, Schallplatten-, Funk- und Photoarbeit auf dem Gebiet des Unterrichtswesens und der Erziehung. Das Bemühen um die Förderung der Laienkunst durch die Organisierung von Volkskunstwettbewerben sowie die Übernahme der Referate Presse, Film und Rundfunk vom Ministerium des Innern im Jahr 1949 (Jan. 1951 wieder ausgegliedert zum Amt für Information beim Ministerpräsidenten) prägten das Bild der Abt. Kulturelle Aufklärung, die auch federführend die Umsetzung des Gesetzes zur Reorganisation des Lichtspielwesens vom 4. Mai 1948 betreute. 1951 wurden die Aufgaben der Abt. Berufsbildung der Hauptabt. Unterricht und Erziehung auf die im Ministerium für Wirtschaft, Hauptabt. Arbeit, bereits bestehende Abt. Berufsausbildung (ab Jan. 1952 Hauptabt. Berufsausbildung) übergeleitet. Mit der Auflösung des Ministeriums ab Juli 1952 gingen die Aufgaben der Abteilungen, darunter der Fachabteilungen Kunst und Literatur, Unterricht und Erziehung sowie Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen auf die Räte der Bezirke Halle und Magdeburg über.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.) |
Bestandsinformationen: | Die Akten der Abt. Berufsausbildung wurden in den Bestand des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Hauptabt. Berufsausbildung, eingeordnet.
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6452 |
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