Identifikation |
Signatur: | K 1 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Landtag Sachsen-Anhalt |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1945 - 1952 |
Laufmeter: | 17.30 |
Findhilfsmittel: | Findbuch von 1976 |
Registraturbildner: | Bereits am 15. Juli 1946 war in Halle eine Beratende Versammlung der Provinz Sachsen einberufen worden, die aus 70 Vertretern der Blockparteien SED, LDPD und CDU sowie des wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens bestand. Sie beriet Entwürfe und Vorlagen für Verordnungen und Erlasse der Provinzialverwaltung. Die ersten Landtagswahlen nach dem Kriege durften am 20. Okt. 1946 noch mit getrennten Kandidatenlisten stattfinden; die SED erhielt 45,8 %, die LDPD 29,9 % und die CDU 21,9 %. Der Landtag konstituierte sich am 18. Nov. 1946. Er beschloss am 3. Dez. 1946 die Umbildung der bisherigen Verwaltung des Präsidenten der Provinz Sachsen in eine Provinzialregierung und verabschiedete am 10. Jan. 1947 die Verfassung der nunmehrigen Provinz Sachsen-Anhalt, die auf der Dreiteilung der Gewalten beruhte. Der Landtag sollte als höchster demokratischer Willensträger die Kontrolle über die Verwaltung und die Justizbehörden ausüben. Er wählte den Ministerpräsidenten und bestätigte die von diesem vorgeschlagenen Minister. Unter den Bedingungen eines strengen Besatzungsregimes blieb die Wirksamkeit des Landtages begrenzt. Die bestimmende politische Kraft im Lande war die Sowjetische Militäradministration, die auch selbst Inhalte für Gesetzte vorgab. Der Landtag verlor mit der Durchsetzung zentralistischer Tendenzen früh an Bedeutung. Die von den Zentralverwaltungen und der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) erlassenen Verordnungen, die durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) sanktioniert waren, bedurften keiner Zustimmung durch die Landtage der Sowjetischen Besatzungszone. Nach der Gründung der DDR gingen immer mehr gesetzgeberische Befugnisse auf die neugebildete Volkskammer über. Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt der zweiten Legislaturperiode ging aus der Einheitslistenwahl vom 15. Okt. 1950 hervor; er wurde in seiner gesetzgeberischen und kontrollierenden Tätigkeit weiter eingeschränkt. Am 25. Juli 1952 trat der Landtag zum letzten Mal zusammen und beschloss die Bildung der Bezirke Magdeburg und Halle.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
|
Bestandsinformationen: | Aus der Zusammenarbeit des Landtagspräsidenten mit der Sowjetischen Militäradministration (SMA), der Landesregierung, den Massenorganisationen und anderen Institutionen liegt umfangreicher Schriftwechsel vor. Von besonderem Wert sind die Bandreihen der Verhandlungen und Drucksachen des Landtages, sowie die Akten seiner ständigen und nichtständigen Ausschüsse, darunter des Petitionsausschusses mit zahlreichen Eingaben gegen Enteignungen, Beschlagnahmen und Sequestrierungen. Auch zu kommunalpolitischen Fragen liegt umfangreiches Quellenmaterial vor. Im Anhang sind - allerdings lückenhaft - Gesetz- und Verordnungsblätter sowie Landtagsverhandlungen und Drucksachen aus anderen deutschen Ländern überliefert.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
|
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6432 |
|